Fussball WM 2014: Autokorso – Was ist erlaubt!

Diese Bußgelder können verhängt werden, wenn die WM-Party zu doll wird.

Fussball WM 2014: Autokorso – Was ist erlaubt!: Diese Bußgelder können verhängt werden, wenn die WM-Party zu doll wird.
Erstellt am 12. Juni 2014

Ein Autokorso, egal ob zur Fussball WM, zu Hochzeiten oder wann auch immer, ist im Grunde nur unnützes Hin- und Herfahren, unnötiges Hupen und oft eine Missachtung der Gurtpflicht und steht deshalb unter Strafe. "Zwar sind Autokorsos in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen, in der Praxis drückt die Polizei jedoch ein Auge zu.", erklärt Polizeipressesprecher Achim Hansen.

Kommt es allerdings zu Gefährdungen der Verkehrssicherheit oder gravierenden Lärmbelästigungen, schreiten die Beamten ein. So ist die Mitfahrt auf Fahrzeugdächern und Motorhauben immer verboten. Das Gleiche gilt auch für das Herauslehnen des Körpers aus den Seitenfenstern oder das Schwenken von Fahnenstangen aus dem Fahrzeug.

Ein absolutes No-Go ist außerdem, dass das Fahrzeug mit Alkohol oder Drogen geführt wird oder pyrotechnische Gegenstände gezündet werden. Auch in Sachen Lärmschutz zeigen Polizei und Kommunen zur WM in der Regel Nachsicht, etwa bei nächtlichen Public Viewing Events oder Autokorsos. Gleichzeitig appellieren die Beamten an Autofahrer und Fans, Lautstärke und Dauer des Feierns in einem erträglichen Rahmen zu halten.

Besonders wichtig: Erklären Polizeibeamte vor Ort, dass Autokorsos, laute Musik, Hupen und Co. nicht mehr erlaubt sind, muss den Anweisungen unbedingt Folge geleistet werden. Alle Verstöße, die danach festgestellt werden, ahndet die Polizei mit Bußgeldern.

Fans, die ihr Auto mit Fahnen, Aufklebern und anderen Dekorationen ausstatten, müssen zudem darauf achten, dass von den Gegenständen keine Gefährdung für sich selbst und andere ausgeht.

Während die kleinen Fähnchen für die Seitenfenster im innerstädtischen Bereich kein Problem darstellen, können sie sich bei Geschwindigkeiten von 120 bis 140 km/h leicht lösen und zum gefährlichen Geschoss werden.

Auch Aufkleber an den Scheiben und andere Dekorationen im Fahrzeuginneren sind erlaubt, solange sie die Sicht des Fahrers nicht einschränken.

Mit diesen Bußgeldern müsst Ihr rechnen:

Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung: 10 €

Unnützes Hin- und Herfahren innerorts: 20

Fahren ohne Sicherheitsgurt: 30 €

Fahren mit beeinträchtigter Sicht: 10 €

Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik): 10 €

Warnblickanlage missbraucht: 5 €

Hupe und Lichthupe missbraucht: 5 €

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