Hierzulande gehören Dashcams noch zur Ausnahme. In anderen Länder, vor allen in Russland, sind die kleinen Überwachungskameras einfach ein Muss. Diese zeichnen permanent den Verkehr auf und sorgen im Falle eines Unfalls als Videobeweis für Schuld oder Unschuld der Beteiligten. Bei uns steht dem legalen Einsatz jedoch der Datenschutz im Weg.
Dagegen hat sich ein Besitzer einer dieser Cashcams zur Wehr gesetzt und geklagt. Besonders das heimliche Filmen unbeteiligter Dritter stellt für die Datenschützer eine Verletzung der Selbstbestimmung in Sachen Persönlichkeitsrecht dar. Das sah auch das Gericht so. Allerdings musste das Verwaltungsgericht in Ansbach dem Kläger die Nutzung gestatten. Grund dafür sind jedoch Formfehler im Verfahren. Da zum Thema Dashcam und Datenschutz aber immer noch kein definitives Urteil gefallen ist, ließen die Richter eine Berufung zu.
Was Dashcams so alles aufzeichnen, seht Ihr in den folgenden Videos:
1 Kommentar
Bronco01
15. August 2014 16:48 (vor über 10 Jahren)
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