Sagen Zeugen glaubhaft aus, dass sich ein junger Mann an einem illegalen Autorennen beteiligt hat (im aktuellen Fall wurde glaubhaft dargelegt, dass insgesamt 3 Fahrzeuge 2- bis 4-mal auf einem Straßenring "im Kreis" gefahren sind, wobei sie stark beschleunigten und mit hohem Tempo fuhren), so muss er 400 Euro Bußgeld zahlen und einen Punkt in Flensburg hinnehmen.
Seine Argumente, er habe sich mit den anderen nur getroffen, um sich die "getunten" Fahrzeuge anzuschauen und sie seien "aus Vergnügen" schnell gefahren, zogen nicht. Die Regelbuße aus dem Bußgeldkatalog sowie der Punkt in der Sünderkartei seien gerechtfertigt. (OLG Hamm, 1 RBs 24/12)
Quelle: Wolfgang Büser/ Auto-Reporter.NET
Illegales Autorennen kostet 400 Euro Strafe
Zeugenaussagen genügen und schon kann man verknackt werden

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