Gewährleistung ausgehebelt

Mängel bei VW T5 Multivan mit 200.000 km laut Gericht "Verschleiß"

Gewährleistung ausgehebelt: Mängel bei VW T5 Multivan mit 200.000 km laut Gericht "Verschleiß"
Erstellt am 23. Februar 2016

Gebrauchte VW Multivans sind beliebt. Die hohe Nachfrage wirkt sich auch auf den Preis aus. Aber so ein Auto kauft man ja nicht jeden Tag und wenn es sich auch noch um einen (laut Inserat) „ehemals Volkswagen DIREKTIONSWAGEN“ mit „TOPAUSSTATTUNG“ handelt, kann man ja nicht viel falsch machen. Und im Falle eines Falles gibt es ja noch die Gewährleistung und Gebrauchtwagengarantie, oder?

Falsch, denn in der Summe hat das Landgericht Bückeburg und das Oberlandesgericht Celle Gebrauchtwagenkäufer jetzt „abgewatscht“ und noch dazu ein paar interessante Fakten geschaffen.

Ohrfeige für Gebrauchtwagenkäufer: "Gebrauchte VW Multivan sind überbewertet"

„Gebrauchte VW Multivan sind überbewertet, Schäden bei 200.000 Kilometern kein Mangel sondern Verschleiß und trotz Gewährleistung kein Grund, den Wagen zurückzugeben.“

Diese Erfahrung mussten VW Multivan-Käufer aus dem niedersächsischen Rinteln machen. Das Ehepaar K. kaufte Ende 2014 einen bei mobile.de inserierten Volkswagen T5 TDI, Baujahr 2005, mit knapp 190.000 Kilometern auf dem Tacho. Bereits eine Woche später gab es die ersten Defekte: Eine Schiebetür ließ sich nicht mehr öffnen, der eingebaute CD-Player spielte keine CDs ab und beim Schalten war ein Schlag, vom Getriebe ausgehend, zu spüren. Die Tür wurde repariert und die Kupplung instand gesetzt (allerdings unter Kostenbeteiligung des Ehepaares). Der vom Verkäufer zwischenzeitlich mitgegebene CD-Wechsler nebst Anschlußkabel passte allerdings nicht ans verbaute Radio. Doch damit nicht genug: Die Bremsbeläge waren rundherum am Ende, ebenso die Bremsscheiben an der Vorderachse.

Ohne Scheckheft springt die Versicherung nicht ein

Die Krönung: Die Antriebswelle verabschiedete sich mit einem lauten Knall, der ADAC musste abschleppen. Zwischenzeitlich wurde die Mängelliste immer länger: Ein Defekt an Turbolader oder Abgasrückführungsventil sorgte für Leistungsverlust und die Rückfahrkamera lieferte Bilder nach dem Zufallsprinzip. Noch besser: Der laut Inserat „scheckheftgepflegte“ Zustand und die beim Kauf abgeschlossene Garantieversicherung waren praktisch wertlos, da kein Scheckheft mehr existierte und die Versicherung somit die Übernahme der Ansprüche verweigerte.

Der VW T5 erwies sich als Reparatur-Ruine

Die Käufer hatten verständlicherweise die Nase voll vom „Direktionswagen“, wollten ihr Geld wiederhaben und den T5 zurückgeben. Beim Autohaus wollte man davon nichts wissen, die Käufer nahmen sich einen Rechtsanwalt und klagten vor dem Landgericht Bückeburg. Die Entscheidung des Landgerichts sorgte beim Rintelner Rechtsanwalt Thomas Grell, der das klagende Ehepaar vertrat, für Erstaunen: Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. So schrieben die Richter in ihrer Urteilsbegründung, dass auch der gewerbliche Verkäufer nicht für jedweden technischen Mangel am Fahrzeug hafteten. Auch könne nicht bei einem fast zehn Jahre alten Fahrzeug mit 200.000 Kilometern Laufleistung angenommen werden, dass keine technischen Mängel auftreten würden und das Fahrzeug dauernd fahrbereit bliebe. Vielmehr seien Schiebetür und Kupplung einer gewissen Abnutzung unterworfen.

Wenn Richter KFZ-Gutachter spielen

Von „besonders hohen Kräften“, die bei dem vergleichsweise schweren VW Multivan auf die Kupplung wirken, schreiben die Richter. Es sei nicht ungewöhnlich, dass die alte Kupplung bei 190.000 Kilometern abgenutzt sei, „selbst bei einer Laufleistung von 120.000 km müsste man das akzeptieren“. Egal ob Bremsen oder Antriebswelle, die Richter schlüpfen in ihrer Urteilsbegründung fast schon in die Roll eines KFZ-Sachverständigen, ohne jedoch dessen Meinung jemals eingeholt zu haben. Es könne nicht erwartet werden, so heißt es, dass eine solche Antriebswelle mehr als 190.000 km halten muss. Auch die Erwartung, der Turbolader müsse mehr als 190.000 km halten, sei nicht gerechtfertigt. Zuvor folgt eine Erörterung über Turbodieseltechnologie und der Funktion von Abgasrückführungsventilen:

"Turbodieseltechnologie ist Hochtechnologie... das Abgas wird über das Abgasrückführungsventil der Verbrennungsluft zugeführt... hoch effizient aber als Folge der technischen Ausreizung der Anbauteile deutlich anfälliger als Systeme, die auf derartige Besonderheiten verzichen.", heißt es dort unter anderem. Vorgetragen vom Richter, wohlgemerkt, nicht von einem Sachverständigen. Der Kläger habe „wohl geblendet von dem luxuriösen Erscheinungsbild ein Fahrzeug gekauft, das nicht in allen Belangen technisch mangelfrei ist und das angesichts der Laufleistung einen gewissen Wartungs und Reparaturaufwand erfordert“. Das Oberlandesgericht Celle stellt sich an die Seite des Landgerichts, ebenfalls ohne die kundige Meinung eines Sachverständigen einzuholen.

Ist ein Auto mit 200.000 km praktisch wertlos?

War der Senat früher im Rahmen der Berechnung einer Nutzungsentschädigung von einer Gesamtlaufleistung bei Benzinern von 200.000 und bei Diesel-PKW von 250.000 Kilometern ausgegangen, legt man jetzt regelmäßig 200.000 Kilometer zugrunde. Für den Autokäufer folgt der Schluss, ein Auto im Alter von fast 10 Jahren und der Laufleistung von 191.200 km besser nicht mehr zu kaufen, denn laut Ansicht des Gerichts befindet es sich schon an „der Grenze zur wirtschaftlich-technischen Abhängigkeit“. Heißt im Klartext: Nach 200.000 Kilometern ist ein Auto wertlos. Desweiteren, so das Gericht, fielen die VW-Bullis früher durch Rost an der Karosserie negativ auf: „Inzwischen ist - bei Beseitigung der Rostproblematik – die Technik nicht mehr so robust wie früher.“ Darüber hinaus sei dem Senat in jüngster Zeit aus Rechtsstreitigkeiten über VW Multivans deutlich geworden, dass die Kunden für gebrauchte Modelle dieses Typs mit hoher Fahrleistung zu viel bezahlen. Die Erwartungen an das Auto seien zu groß, der zwangsläufig zu erwartende Reparaturaufwand nicht einkalkuliert.

Überbewertet? Selbst schuld, wer einen Multivan mit so hoher Laufleistung kauft, denn laut Gericht ist "die Technik nicht mehr so robust wie früher"

Schlicht gesagt: Der vorliegende Kaufpreis von 17.500 Euro ist überhöht, das Image des Fahrzeugs somit ungerechtfertigt überbewertet. Sollte sich das händlerfreundliche Urteil herumsprechen, dürften es sich Gebrauchtwagenkäufer künftig wohl zweimal überlegen, ob sie ein Auto mit einer derart hohen Laufleistung kaufen.

Wir hätten an dieser Stelle auch gern eine Stellungnahme seitens VW Nutzfahrzeuge veröffentlicht und haben nachgefragt, wie man dort zu den Aussagen des Gerichts bezüglich der Haltbarkeit solcher Fahrzeuge und der Ansicht, dass sie "überbewertet" seien, steht. Seitens der Produktkommunikation teilte man uns dort aber auf Anfrage mit, dass man keine Stellung zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Gebrauchtwagenkäufer und dem Autohändler beziehen könne, da man nicht involviert sei und keine Hintergründe zu diesem Fall bekannt seien.

(Fotos: Archiv)

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community