So bekommt man das H-Kennzeichen leichter!

Die Richtlinien werden entschärft

So bekommt man das H-Kennzeichen leichter!: Die Richtlinien werden entschärft
Erstellt am 21. September 2011

Die bisherige Bewertungsskala zum Erhalt eines H-Kennzeichens für ein Auto, das „in die Jahre“ gekommen ist, wird ersatzlos gestrichen. Mit der neuen Oldtimerrichtline erhielten Sachverständige ab 1. November bei der Begutachtung des Fahrzeugs mehr Freiraum, urteilt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Wann aber ist das gute Stück ein echter Klassiker oder nur ein altes Auto? Eine aktuelle Broschüre gibt Antworten.

Damit das Auto bei der Begutachtung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt wird, muss das Fahrzeug sehr gut in Schuss und mindesten 30 Jahre alt sein. Sein Pflege- und Erhaltungszustand muss wesentlich besser sein als der eines „normalen alten“ Autos. In der aktuellen Broschüre „GTÜ Informativ“ werden die wichtigsten Fragen zum Thema Klassiker und Oldtimerstatus beantwortet.



Die Broschüre ist kostenlos bei den GTÜ-Partnern erhältlich und steht zum Download bereit (http://informativ.gtue.de).

Auch nach der neuen ab 1. November geltenden Oldtimerrichtlinie ist für das begehrte H-Kennzeichen eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO nach wie vor unumgänglich. Durchgeführt werden die Begutachtungen bei allen anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ. Die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs müssen, angelehnt an den damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt sein. Durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt.



Die Originalität technischer oder optischer Änderungen kann der Fahrzeughalter mit verschiedenen Nachweisen belegen. Dazu zählen damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs desselben Typs und damalige Herstellerfreigaben ebenso wie einschlägige Fachliteratur, fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) oder geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen und Testberichte). Bei der Beschaffung entsprechender Nachweise helfen auch die GTÜ-Prüfingenieure vor Ort oder der Oldtimerservice der Sachverständigen (www.gtue-oldtimerservice.de) weiter.

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