Die EU-Kommission plant mit einer neuen Verordnung über sogenannte Altfahrzeuge tiefgreifende Änderungen im Gebrauchtwagenmarkt. Die sogenannte „End-of-Life-Vehicles-Verordnung (ELV)“ soll den Umwelt- und Ressourcenschutz stärken, den Export schrottreifer Fahrzeuge eindämmen und Recyclingquoten erhöhen. So weit. So gut. Doch in der Folge sehen sich private Autohalter dann teils mit gravierenden Einschränkungen konfrontiert – insbesondere, wenn sie ihr Auto verkaufen wollen.
Was sieht die Verordnung konkret vor?
Im Zentrum der neuen Regelung steht der Plan, den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs besser zu kontrollieren und dokumentieren zu lassen. Die wichtigsten Neuerungen:
1. Nachweispflicht bei jeder Eigentumsübertragung
Wer ein Fahrzeug verkaufen will, muss künftig belegen, dass es sich nicht*um ein sogenanntes „Altfahrzeug“ handelt. Dazu ist entweder eine gültige Hauptuntersuchung (z. B. TÜV) oder ein eigens erstelltes, kostspieliges Sachverständigengutachten erforderlich.
2. Pflicht zur digitalen Dokumentation
Jeder Lebensweg eines Fahrzeugs soll über einen digitalen Fahrzeugpass nachvollziehbar werden. Dazu gehören Reparaturhistorie, Bauteileinsatz und Schadensmeldungen.
3. Einschränkung des Verkaufswegs
Zwar gilt für rein private Verkäufe keine Nachweispflicht – aber nur dann, wenn sie nicht über digitale Plattformen wie eBay, Autoscout24 oder mobile.de abgewickelt werden. Sobald ein Auto dort inseriert wird, gilt es als „vermittelt“ und unterliegt den strengeren Anforderungen.
4. Exportkontrolle
Der Export in Nicht-EU-Staaten ist künftig nur erlaubt, wenn ein Nachweis vorliegt, dass das Fahrzeug nicht als „Abfall“ zu bewerten ist. Auch hier greifen die HU- bzw. Gutachtenpflicht.
Gängelung von privaten Autoverkäufern
Brüssel setzt die bürokratische Hürde für Privatverkäufe höher. Wer künftig sein Fahrzeug privat verkaufen will, muss unter Umständen zusätzliche Dokumente, Gutachten oder Bescheinigungen einholen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand steht insbesondere bei bei älteren Fahrzeugen in keinem Verhältnis zum üblichen Erlös .
Statt wie bisher davon auszugehen, dass ein Fahrzeug verkehrstüchtig ist, muss der Halter aktiv nachweisen, dass es nicht als „Altfahrzeug“ gilt. Das kann rechtlich problematisch sein und verunsichert viele Verkäufer.
Und noch etwas: Durch die Pflicht zur Meldung von Fahrzeugdaten, Totalschäden und Fahrgestellnummern an zentrale Stellen wächst die Kontrolle durch staatliche und supranationale Behörden erheblich – ohne dass ein direkter Nutzen für Verkäufer oder Käufer klar ersichtlich wäre.
Die geplante EU-Verordnung verfolgt auf dem Papier nachvollziehbare Ziele – wie mehr Recycling, weniger illegale Exporte und einheitlichere Standards. In der Praxis droht jedoch eine erhebliche Belastung für Millionen Autofahrer, die schlicht ihr altes Auto verkaufen wollen. Die Kombination aus Nachweispflicht, digitaler Dokumentation und der Beweislastumkehr stellt einen tiefen Eingriff in das bisher relativ unkomplizierte Eigentumsrecht dar. 2026 soll die neue Regelung in Kraft treten, so plant es die EU-Kommission. Allerdings ringt das Europäische Parlament noch um seine Position in dieser Sache. Im Herbst 2025 soll sie gefunden sein, Dann wird es richtig ernst, denn dann werden die abschließenden Verhandlungen zur EU-Altfahrzeugverordnung, das ein neues Bürokratiemonster zu werden droht, beginnen.
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