Mehr als 230 000 Pkw mit H-Kennzeichen unterwegs

Die häufigsten Pkw-Modelle mit H-Kennzeichen.

Mehr als 230 000 Pkw mit H-Kennzeichen unterwegs: Die häufigsten Pkw-Modelle mit H-Kennzeichen.
Erstellt am 9. Mai 2012

Die Zahl historischer Fahrzeuge auf deutschen Straßen steigt weiter an. Zum 31. Dezember 2011 waren 231 064 Pkw (+ 11 %) mit H-Kennzeichen gemeldet. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 259 000 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen – zu den Pkw kommen noch Krafträder, Nutzfahrzeuge, Zugmaschinen und sonstige Fahrzeuge. H-Kennzeichen sind für Oldtimerfahrzeuge vorgesehen, die mindestens 30 Jahre alt sind. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) beauftragt regelmäßig das Kraftfahrt-Bundesamt, eine detaillierte Auswertung der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zu erstellen.

In der Rangliste der Modelle mit H-Kennzeichen steht der VW-Käfer mit 26 857 Fahrzeugen weiter unangefochten auf Platz eins. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Käfer mit H-Kennzeichen um gut fünf Prozent. Danach folgen drei Mercedes-Benz: Der „SL“ der Baureihe 107 (103 Fahrzeuge) klettert auf Platz zwei, der Zuwachs beträgt gut 18 Prozent. Auf Platz drei steht nun der „Strich-Acht“ (6821 Einheiten), gefolgt vom Mercedes-Benz „W123“, der ebenfalls stark zulegte (5921; + 44 %). Der „W123“ wurde von 1975 bis 1986 gebaut, derzeit erreichen also viele Fahrzeuge dieser Modellreihe das Oldtimeralter von mindestens 30 Jahren.

VW Käfer auf Platz 1

Weitere Mercedes-Oldtimer sind auf Platz 6 die Heckflosse (W110) und Platz 7 die Pagode (W113), danach folgen auf den Plätzen 10 und 11 die S-Klasse Modelle W116 und W108/109. Trotz des Anstiegs um durchschnittlich neun Prozent in den vergangenen zehn Jahren haben Fahrzeuge mit H-Kennzeichen einen Anteil am gesamten Pkw-Bestand von nur 0,5 Prozent. Rund 59 Prozent aller zugelassenen Pkw, die älter als 30 Jahre sind, verfügen über ein H-Kennzeichen. Nur für diese Fahrzeuge gelten besondere Ausnahmeregelungen, wie etwa die Befreiung vom Fahrverbot in Umweltzonen.

Die H-Kennzeichen-Regelung trat vor 15 Jahren, im Juli 1997, in Kraft. Diese Möglichkeit, Kraftfahrzeuge als historische Fahrzeuge anzumelden und kenntlich zu machen, sollte der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Neben dem Mindestalter von 30 Jahren müssen die Fahrzeuge technisch einwandfrei und im originalen Zustand sein.



Fotos: GTÜ, VDA

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