Mit der Einführung des Euro-Kennzeichens hat sich neben der EU-Kennzeichnung auch die Schreibweise der Buchstaben-Zahlenkombination auf den Kennzeichen geändert. Medienberichten zufolge ist diese neue Schreibweise, konkret der nun fehlende Bindestrich, einigen Autofahrern zu Verhängnis geworden. Weil dieser Trennungsstrich noch in einigen Fahrzeugscheinen auftaucht, sollen Autofahrer im Ausland dafür mit einem Bußgeld von 500 Euro belangt worden sein.
Genannt wurden Österreich und Italien, die diese Strafe verhängten, weil Zulassungsdaten und Nummernschild nicht übereinstimmten. Rechtens sei die Strafe nicht, denn es gelten die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug seine Zulassung erhielt, argumentiert der ADAC. Wenn also das Fahrzeug in Deutschland ordnungsgemäß angemeldet wurde, hat dies auch im Ausland Gültigkeit ob ein Bindestrich in den Papieren steht, oder nicht.
Oder direkt alles cleanen und das Kennzeichen hinter die Scheibe packen, das ist unterm Strich sogar noch billiger.
1 Kommentar
Www.VW-Skoda.de
14. August 2012 15:01 (vor über 12 Jahren)
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