Striktes EU-Verbrennerverbot ab 2035 kommt doch nicht

Auch nach 2035 dürfen Neuwagen mit Verbrennungsmotor fahren

Striktes EU-Verbrennerverbot ab 2035 kommt doch nicht: Auch nach 2035 dürfen Neuwagen mit Verbrennungsmotor fahren
Erstellt am 27. März 2023

Im Streit zwischen Deutschland und der EU über den Einsatz synthetischer Kraftstoffe in Neuwagen nach 2035 hat es eine Einigung gegeben. Damit ist das so genannte Verbrennerverbot vom Tisch. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing verkündete heute früh, man habe im Rahmen der Flottenregulierung nun die „Technologieneutralität“ sicherzustellen können. Damit ist der Weg frei, dass auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nach dem Jahr 2035 noch neu zugelassen werden können. Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe tanken.

Laut Verkehrsministerium wurden auch bereits notwendige Schritte und ein konkreter Zeitplan festgelegt. Zunächst wird es die Schaffung der neuen Fahrzeugkategorie „e-fuels only“ geben. Sie wird dann in die Flottengrenzwertregulierung mit aufgenommen. EU und Bundesregierung wollen das Verfahren bis Herbst nächsten Jahres abgeschlossen haben. Die bisherigen Brüsseler Pläne hätten de facto das Aus für die Neuzulassung von Pkw ohne reinen Elektroantrieb ab Mitte des nächsten Jahrzehnts bedeutet.

Europaparlament und EU-Staaten hatten sich im Oktober darauf geeinigt, dass in der EU ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden dürfen. Eine für Anfang März vorgesehene Bestätigung der Einigung durch die EU-Staaten wurde von Deutschland zunächst verhindert. Seitdem hatten Bundesverkehrsministerium und EU-Kommission über einen Kompromiss verhandelt. Wii hatten bereits vergangene Woche exklusiv über die Vorschläge des Verkehrsministers berichten können

Bei der Grundsatzeinigung im Herbst hatte Deutschland einen Zusatz in das Abkommen verhandelt, wonach die EU-Kommission einen Vorschlag vorlegen soll, wie nach 2035 Fahrzeuge zugelassen werden können, die ausschließlich mit e-Fuels betrieben werden. In der EU-Kommission las man den entsprechenden Absatz – laut „Handelsblatt“ – stets so, dass davon nur Sonderfahrzeuge wie Kranken- oder Feuerwehrwagen betroffen sein sollen. Nach Berliner Lesart soll die e-Fuel-Ausnahme dagegen für alle Fahrzeuge gelten.

Erwartungsgemäß begrüßte Hildegard Müller, die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, die Einigung: „Die ambitionierten Klimaziele im Verkehr sind nur mit erneuerbaren Kraftstoffen erreichbar. Die politische Entscheidung der Koalition, das Betanken von Fahrzeugen mit weitgehend klimaneutralen Kraftstoffen wie e-Fuels und HVO-Kraftstoffen (Kraftstoffe aus Pflanzenölen und Bio-Resten. Die Red.) in Reinform künftig zu ermöglichen, ist deshalb eine gute Nachricht für den Klimaschutz.“

Müller: „Entscheidend ist, dass Pkw und Nutzfahrzeuge so bald wie möglich mit klimaneutralen Kraftstoffen in Reinform betankt werden und ihren wichtigen Beitrag zur Defossilisierung des Straßenverkehrs leisten können." (aum)

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