Jetzt kommt es aufs Timing an

Ende der Umweltprämie für Plug-in-Hybride in Sicht

Jetzt kommt es aufs Timing an: Ende der Umweltprämie für Plug-in-Hybride in Sicht
Erstellt am 29. November 2021

Zum Jahresende soll die Förderung von Plug-in-Fahrzeugen auslaufen - zum Nachteil vieler Autokäufer. Doch die Ampelkoalition will die Prämie noch ein Jahr weiter laufen lassen. Aber schafft sie das schnell genug? Die Entwarnung lag am 24. November kurz nach 15:00 Uhr auf dem Tisch, 177 Seiten dick. Die Ampelparteien präsentierten ihren Koalitionsvertrag vor der Hauptstadtpresse in Berlin. Ein wesentlicher Satz darin für viele Autokäufer: "Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen." Ein Aufatmen war fällig für alle, die gerade ein Fahrzeug mit Plug-in-Motor bestellt und die staatliche Förderprämie dafür einkalkuliert haben.

Den die stand bis dato auf der Kippe. "Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil, der vom BAFA ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 zugelassen wird", erklärt der VW-Konfigurator die alte Rechtslage. Bis zu 7.500 Euro Prämie waren möglich.

In den Genuss der staatlichen Förderung wäre allerdings nur gekommen, wer sein Plug-in-Hybridauto bis spätestens zum Ende des Jahres zugelassen hätte. Das Kaufdatum spielt keine Rolle. Durch die deutlich länger gewordenen Lieferzeiten der Hersteller wäre das für viele zum Problem geworden. Selbst wer schon im Sommer sein neues Auto bestellt und auf ein paar Wochen, längstens Monate Lieferzeit eingestellt war, musste nun bangen. Und die Autohäuser befürchteten schon Probleme mit verärgerten Kunden.
Laut Koalitionsvertrag sind beide erst einmal aus dem Schneider, die Zulassungsfrist wird um ein Jahr verlängert. Ein Restrisiko allerdings besteht noch: Kommt die neue Förderrichtlinie nicht vor dem 31. Dezember, läuft an diesem Tag die Innovationsprämie aus.

Obwohl seit dem Autogipfel vor einem Jahr bereits feststand, dass zur Verlängerung der Innovationsprämie eine Überarbeitung der Richtlinie bis Ende 2021 notwendig ist, ließen sich die zuständigen Ministerien erst einmal viel Zeit. Erst Mitte September 2021 gab das zuständige Bundeswirtschaftsministerium die überarbeitete Förderrichtlinie zur Ressortabstimmung in die anderen Ministerien. Und da steckt sie immer noch. Damit nicht genug. Nötig ist auch noch eine Prüfung durch die Europäische Kommission. Um all das bis zum Jahresende durch zu bekommen müssten die Mühlen der Bürokratie mit ungewohntem Tempo arbeiten.

Die Kritik an der Prämie für den Kauf eines Plug-In-Hybriden kam nicht von ungefähr: Die rein elektrischen Reichweiten waren vielen zu gering, das Gewicht der Fahrzeuge sorgte im Verbrenner-Modus zu einem besonders hohen Schadstoffausstoß. Dazu kamen Berichte über Plug-in-Firmenwagen, die nach dem Leasing mit noch originalverpackten Ladekabeln zurückgegeben wurden. Schon die alte Bundesregierung hatte deshalb Verschärfungen im Plan: Ab dem 1. Januar 2022 wären für eine Förderung eine rein elektrisch Mindestreichweite von 60 Kilometern nötig gewesen statt der bisher verlangten 40 Kilometer.
Die hybriden Firmenwagen nehmen sich die Koalitionäre denn auch noch einmal gesondert vor: Sie "sollen zukünftig nur noch privilegiert werden, wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert." So sollen Anreize gesetzt werden, "diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen". Wie das kontrolliert werden soll, steht nicht im Koalitionsvertrag.

Aber auch der weitere Weg der Prämie ist im Koalitionsvertrag bereits festgeschrieben: "Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen." Und selbst das Auslaufen der Prämie ist im Vertrag gesetzt: "Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich."

Jürgen Wolff, press-inform

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