Aktuelle Winterreifenpflicht im Ausland

Diese Winterreifen-Regeln gelten in Österreich, Italien, Schweiz und Frankreich

Aktuelle Winterreifenpflicht im Ausland: Diese Winterreifen-Regeln gelten in Österreich, Italien, Schweiz und Frankreich
Erstellt am 30. Oktober 2023

Eine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es zwar nicht, allerdings gilt: Sind die Straßenverhältnisse winterlich, also beispielsweise bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein. Im benachbarten Ausland wie Österreich, Italien, Schweiz und Frankreich sieht es hingegen zum Teil anders aus.

Einfach ist es in Österreich. Hier gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis 15. April Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen werden. Hält man sich nicht daran, muss man tief in die Tasche greifen - in Extremfällen drohen Bußgelder sogar bis zu 5.000 Euro.

Komplizierter wird es hingegen in Italien. Es gibt keine landesweit einheitlichen Regelungen, denn jede Provinz kann selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen mit Beschilderung hingewiesen. In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht. Auf den übrigen Straßen Südtirols besteht lediglich eine situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die ADAC Juristen raten deshalb: Vor der Reise nach Italien über die Regelungen vor Ort informieren.

In Frankreich gilt eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 31. März - jedoch nur für Bergregionen. Durch Beschilderung kann auch in anderen Regionen kurzfristig eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Wer ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 135 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Jedoch können hier Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. So droht eine Mithaftung, wenn es zu Unfällen mit Sommerbereifung bei winterlichen Verhältnissen kommt. Mit extra Beschilderungen kann eine Schneekettenpflicht angeordnet werden.

Mehr Informationen zur Winterreifenpflicht unter adac.de

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