AB HEUTE! 9.480 € Förderung für E-Autos und Steuererhöhung für Verbrenner

Innovationsprämie: Nochmals erhöhter Umweltbonus vom Staat steigt auf 6.000 €

AB HEUTE! 9.480 € Förderung für E-Autos und Steuererhöhung für Verbrenner: Innovationsprämie: Nochmals erhöhter Umweltbonus vom Staat steigt auf 6.000 €
Erstellt am 8. Juli 2020

Das neue Konjunkturpaket der Bundesregierung steht schon seit ein paar Wochen. Nun wurden die neuen Richtlinien zur Förderung der Elektromobilität im Bundesanzeiger veröffentlicht und die erhöhte Umweltprämie kann ab sofort angefordert werden. Insgesamt kurbelt der Staat nach Corona die Wirtschaft mit 130 Milliarden Euro an. Darüber verständigte man sich auf insgesamt 15 Seiten Papier und setzte die Eckpunkte.

Besonders wichtig und interessant dürfte für alle Autofahrer und Käufer der geänderte Mehrwertsteuersatz sein. Seit dem 1. Juli sank der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16%, wodurch die Summe beim Fahrzeugkauf um 3% geringer wurde. Noch mehr vom Konjunkturprogramm profitieren die Käufer eines E-Autos, dessen Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt.

Profitieren davon können alle E-Auto-Fahrer oder zukünftigen Besitzer. Ausschlaggebend ist die Erstzulassung des Fahrzeug, das Bestelldatum spielt keine Rolle mehr. Die Erstzulassung muss, um von der neuen Inovationsprämie profitieren zu können, ab dem 4. Juni 2020 erfolgt sein. Hier gibt es nun 6.000 € Förderung statt den bisherigen 3.000 Euro. Die Höhe des Herstelleranteils bleibt unverändert bei 3.000 € netto, was unterm Strich eine Subventionierungssumme von 9.480 € für E-Fahrzeuge ergibt. Für E-Fahrzeuge deren Nettolistenpreis über 40.000 € liegt beträgt die mögliche Gesamtkaufprämie 7.500 € (2.500 € Herstelleranteil / 5.000 € Innovationsprämie)

Update: Im Bundesanzeiger vom 07.07.2020 wird zudem auch die Förderung junger Gebrauchtwagen genannt. Diese werden mit bis zu 5.000 € gefördert. Wichtig dabei ist jedoch, dass das Fahrzeug nicht schon einmal vom Umweltbonus profitiert hat, nicht älter als 12 Monate ist und nicht mehr als 15.000 Kilometer Gesamtlaufleistung aufweist. Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro werden nun vom Staat und dem Herstelleranteil mit bis zu 6.750 Euro gefördert, für PHEV 65.000 Euro Nettopreis sind es 5.625 Euro.


Bundesanzeiger vom -07.07.2020-Innovationsprämie.pdf
453.35 KB

Kfz-Steuer steigt ab 2021

Kaufprämien für Verbrenner wird es hingegen nicht geben. Stattdessen verständigte man sich darauf, den Wandel zur E-Mobilität weiter zu stärken. So soll sich ab 2021 die Kfz-Steuer noch stärker am CO2-Ausstoß orientieren und die Besteuerung ab einem Ausstoß von 95 Gramm CO2 pro Kilometer in Stufen weiter angehoben werden. Verlängert wurde zugleich das am 31.12.2020 drohende Ende der zehnjährigen Steuerfreiheit für reine E-Fahrzeuge. Diese werden nun auch darüber hinaus für maximal 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit bleiben. Gültig bleiben soll diese Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31.12.2025 und bis zum 31.12.2030.

Weniger gut weg kommen dagegen Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, die vom Konjunkturpaket nicht profitieren können. Stattdessen will man auf nationaler Ebene über den rein elektrischen Nutzungsgrad von Plug-in-Hybriden diskutieren. Zusätzliche 2,5 Milliarden Euro fließen extra in den Ausbau von Ladeinfrastruktur und in die Batteriezellforschung.

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