Wer Verkehrsregeln verletzt, sammelt Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts. Ab acht Punkten droht der Führerscheinentzug. Seit der Punktereform 2014 verjähren Punkte einzeln – neue Verstöße verlängern die Tilgungsfrist nicht mehr.
Die Dauer hängt von der Schwere des Vergehens ab:
- 1 Punkt: 2,5 Jahre (z. B. Handynutzung am Steuer)
- 2 Punkte: 5 Jahre (schwere Ordnungswidrigkeiten)
- 3 Punkte: 10 Jahre (Straftaten wie illegale Autorennen)
Die Frist beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids, nicht am Tattag. Nach Ablauf folgt eine Überliegefrist von einem Jahr, bevor der Punkt endgültig gelöscht wird.
Punkte lassen sich maximal einmal in fünf Jahren durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar um einen Punkt abbauen. Den aktuellen Punktestand können Betroffene kostenlos online, per Post oder vor Ort in Flensburg abfragen.
Wer einen Bußgeldvorwurf erhält, sollte ihn prüfen lassen – etwa über Geblitzt.de, das in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote vorgeht.
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