Autofahrer aufgepasst: Auch 2026 treten zahlreiche neue Vorschriften, Fristen und technische Anforderungen in Kraft. Die Bandbreite reicht vom verpflichtenden Führerschein-Umtausch über strengere Abgasnormen bis hin zu neuen Vorgaben für Künstliche Intelligenz im Fahrzeug.
Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss diesen spätestens bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle, der Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgeramt möglich – frühzeitige Terminvereinbarung ist empfehlenswert. Wer den Umtausch versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Vom Stufenplan ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr. Ebenfalls nicht betroffen sind Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, da es sich bereits um den EU-Kartenführerschein handelt. Dieser ist jedoch auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf ohne erneute Prüfung verlängert werden. Ziel der Maßnahme ist ein einheitlicher, fälschungssicherer EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
Auch bei der Hauptuntersuchung (HU) ist 2026 auf den ersten Blick erkennbar, ob alles passt: Fahrzeuge mit zweijährigem HU-Rhythmus erhalten bei bestandener Prüfung eine braune Plakette, gültig bis 2028. Der Fälligkeitsmonat ist an der 12-Uhr-Position der Plakette ablesbar. Alternativ helfen die i-Kfz-App oder die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wer den HU-Termin um mehr als zwei Monate überschreitet, muss mit Bußgeldern rechnen:
– zwei bis vier Monate: 15 Euro,
– vier bis acht Monate: 25 Euro,
– mehr als acht Monate: 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.
Bereits ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten droht zudem eine vertiefte Hauptuntersuchung, bei der Prüfer intensiver kontrollieren. Diese kostet rund 20 Prozent mehr als die reguläre HU.
Auch 2026 wird an den Abgasgrenzwerten nachgeschärft. Für neu zugelassene Pkw gilt ab Januar 2026 die zweite Stufe der Norm Euro 6e (Euro 6e-bis) als Übergang zu Euro 7. Dabei gewinnen die RDE-Messungen (Real Driving Emissions) weiter an Bedeutung. Der Prüfrahmen wird ausgeweitet, unter anderem steigt die maximale Prüftemperatur von 35 auf 38 Grad Celsius – eine echte Herausforderung für Abgasnachbehandlung und Motorkalibrierung.
Der Euro-7-Zeitplan ist zweistufig:
Ab dem 29. November 2026 gilt Euro 7 zunächst für neu typgenehmigte Pkw-Modelle. Ab dem 29. November 2027 dürfen dann ausschließlich Fahrzeuge neu zugelassen werden, die diese Norm erfüllen. Neu ist neben der genaueren Messung ultrafeiner Partikel auch die Einbeziehung von Reifen- und Bremsabrieb.
Zusätzlich gelten erstmals verbindliche Vorgaben zur Batteriehaltbarkeit für Elektroautos und Plug-in-Hybride: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen mindestens 80 Prozent, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern noch 72 Prozent der ursprünglichen Kapazität vorhanden sein.
Beim automatischen Notrufsystem eCall steht ein Technologiewechsel an. Ab dem 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Fahrzeugtypen mit dem Next-Generation eCall (NG eCall) ausgestattet sein. Ab 1. Januar 2027 dürfen dann keine Neuwagen mehr ohne dieses System zugelassen werden. NG eCall nutzt moderne Mobilfunkstandards wie 4G/LTE und 5G, übermittelt mehr Daten und beschleunigt die Notrufabsetzung. Eine Nachrüstung für Bestandsfahrzeuge ist nicht vorgeschrieben.
Auch die Assistenzsysteme werden weiter ausgebaut. Ab dem 7. Juli 2026 schreibt die EU für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung zusätzliche Sicherheitsfunktionen vor. Dazu zählen ein erweiterter Fußgängerschutz, ein leistungsfähigeres Notbremssystem mit Erkennung von Fußgängern und Radfahrern, ein verbessertes Aufmerksamkeitswarnsystem sowie ein Notfall-Spurhalteassistent.
Bei E-Scootern und Elektrokleinstfahrzeugen ist 2026 keine klassische Stichtagsregel vorgesehen. Mit der Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sollen die Regeln stärker an den Radverkehr angeglichen werden. Geplant sind höhere Anforderungen an Beleuchtung, Bremsen und Batterien, um die Sicherheit im Alltag zu erhöhen.
Auch die Künstliche Intelligenz rückt stärker in den Fokus. Ab dem 2. August 2026 greifen zentrale Pflichten des EU AI Act. KI-generierte Inhalte müssen klar gekennzeichnet werden, ebenso Deepfakes. Nutzer müssen darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Für Autofahrer bedeutet das: KI-Assistenten oder Chatbots im Infotainment müssen eindeutig als solche erkennbar sein.
Im Bereich Cybersicherheit gilt seit dem 6. Dezember 2025 das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz. Es erweitert den Sicherheitsbegriff deutlich: Neben dem Fahrzeug selbst stehen auch Backend-Server, Over-the-Air-Updates, Apps, Werkstattdiagnosen sowie Lade- und Bezahlschnittstellen im Fokus.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder erstmals in Betrieb genommen werden. Sie stellt klar, dass auch Software und KI-Systeme als Produkte gelten. Fehler in Algorithmen, Steuergeräte-Software oder OTA-Updates können damit haftungsrechtlich relevant werden – ein weiterer Schritt hin zum Auto als „Software auf Rädern“.
Schließlich bringt die EU-Batterieverordnung (BattVO) ab 2026 zusätzliche Pflichten. Recyclingquoten müssen bis Ende 2025 erreicht sein, etwa 65 Prozent bei Lithium-Batterien. Ab dem 18. Februar 2026 wird zudem eine CO₂-Fußabdruck-Erklärung für bestimmte Industriebatterien verpflichtend. Batterien müssen damit nicht nur technisch, sondern auch ökologisch transparent dokumentiert werden.
Wolfgang Gomoll; press-inform


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