So funktioniert die „Treibhausminderungsquote“ TGH

THG Quote – Wie man mit dem E-Auto Geld verdient

So funktioniert die „Treibhausminderungsquote“ TGH: THG Quote – Wie man mit dem E-Auto Geld verdient
Erstellt am 28. März 2022

Nicht nur durch die hohen Benzinpreise sind die zusätzlichen THG-Prämien derzeit in aller Munde, denn sie machen das Elektroauto finanziell noch attraktiver als es ohnehin schon war. Angesichts der Kriegssituation in der Ukraine kann man einen Teil seiner Prämie jedoch auch für gute Zwecke spenden – ohne großen Aufwand. Wer mit einem eigenen Elektroauto unterwegs ist, kann sich für sogenannte Treibhausminderungsquote (THG-Quote) über zusätzliches Geld freuen. Dabei reichen die aktuellen Angebote je nach Vermarkter von 300 bis zu 400 Euro pro zugelassenem Fahrzeug.

Mit der THG-Quote und durch das mit eigenen E-Auto eingesparte CO2 können dann beispielsweise Mineralölunternehmen ihre CO2-Bilanz verbessern und aufpolieren. Man erkauft seinen CO2-Fussabdruck also einfach weiter. Jedoch ist der Maximalbetrag zu versteuern, denn es handelt es sich steuerrechtlich um eine „sonstige Einnahme“. Wer gemäß § 22 III EStG im Kalenderjahr allerdings unterhalb der Freigrenze von 256 Euro bleibt, muss hierfür keine Steuern bezahlen.

Das haben sich THG-Anbieter wie Emobia zunutze gemacht und bieten eine reduzierte THG-Prämie von maximal 255 Euro an. Interessant: wer den restlichen THG-Betrag in Höhe von bis zu 95 Euro nicht ungenutzt lassen will, kann diesen einem guten Zweck zukommen lassen. Verschiedene Portale wie Jucify (www.juicify.de), Smartificate (www.smartificate.de) Geld für eAuto (www.geld-für-eauto.de) spenden den Differenzbetrag (zum Beispiel 20 Euro) an jene Hilfsorganisationen, die sich für verschiedene Projekte innerhalb des Ukraine Krieges einsetzen. Wer seine gesamte THG-Prämie direkt an die Nothilfe für die Ukraine spenden möchte, kann dies zum Beispiel bei der „Aktion Deutschland Hilft" ebenso tun.

Doch sparen kann man nicht allein mit einem Elektroauto, sondern auch auf zwei Rädern. Immer mehr Frischluftfans sind gerade in den Innenstädten mit dem Roller unterwegs und wer sich für ein neues motorisiertes Zweirad entscheidet, der setzt häufig auf einen Elektroroller. Mit dem kann man von den gültigen THG-Prämien ebenso profitieren wie die Nutzer eines Elektroautos. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine Elektroroller handelt, der schneller als 45 km/h und mit einem offiziellen Kennzeichen unterwegs ist. Ein sogenannter 50er-Elektroroller wird daher nicht bezuschusst. Anders sieht es mit den sogenannten 125er Roller aus, die ein offizielles Kennzeichen und nicht nur ein Versicherungsschild unter dem Rücklicht tragen. Ist dieser Elektroroller (unter anderem Classico Highspeed, Robo-S oder Angry Hawk mit Kaufpreisen von rund 3.500 Euro pro Modell) entsprechend zertifiziert, gibt es bis zu 400 Euro THG-Prämie pro Jahr.

Wer das ein paar Jahre macht, kann den Kaufpreis nennenswert reduzieren. Dazu muss in der Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) im Feld P.3 der Vermerk „Elektro“ sein. Zudem muss der Fahrer entweder selbst als Halter eingetragen sein oder man reicht die THG-Prämie mit einer Vollmacht des Halters ein. Quotenberechtigt sind generell alle Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden und somit auch E-Roller. Grundlage für die Berechnung der Treibhausgasquote des E-Fahrzeugs ist der entsprechende Pauschalwert des jährlich verbrauchten Ladestroms in kWh.

Patrick Solberg; press-inform

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