Pkw-Maut in Deutschland

EU-Kommission beendet Mautverfahren gegen Deutschland

Pkw-Maut in Deutschland: EU-Kommission beendet Mautverfahren gegen Deutschland
Erstellt am 18. Mai 2017

Die Maut kommt: Die EU-Kommission teilte heute mit, dass sie das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Sachen Pkw-Maut eingestellt hat. Damit ist es amtlich: Die Pkw-Maut auf deutschen Straßen wird Realität.  Laut Bundesverkehrsminister Dobrindt wird die Bundesregierung die technische Umsetzung der Pkw-Maut  - die im offiziellen Sprachgebrauch auch als Infrastrukturmaßnahme bezeichnet wird - nun zügig vorantreiben.

Die Infrastrukturabgabe muss von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Kfz für ein Jahr entrichtet werden. Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Die festgelegte Höchstgrenze beträgt 130 €. Inwieweit deutsche Autofahrer be- bzw. entlastet werden ist noch nicht ganz klar.  Die geplante Novelle der KfZ-Steuer soll nämlich an die Umweltverträglichkeit von Autos gekoppelt werden, so dass keine Kompensation der Maut durch die KfZ-Steuer stattfindet  - ein Kompensation über der Kfz-Steuer hatte die EU-Kommission ja als Diskriminierung von EU-Ausländern moniert.
Die Erhebung der Infrastrukturabgabe erfolgt mittels einer elektronischen Vignette (E-Vignette). Die Fahrberechtigung ist mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft.
Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen können zwischen einer Vignette für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr wählen und sie über das Internet buchen. Zusätzlich ist die Einbuchung an Vertriebsstellen, z.B. an Tankstellen, möglich. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils 12 Monate Gültigkeit. Kurzzeitvignetten sollen ab einem Preis von 2,50 EUR für zehn Tage erhältlich sein.

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