Wer sich ein Knöllchen im Ausland einhandelt, bleibt auch in Deutschland nicht verschont. Ab Mai werden Bußgeldbescheide in der EU flächendeckend vollstreckt. Die Verwaltungsbehörden in Europa können künftig alle Informationen über Fahrzeugbesitzer austauschen. Dadurch können ausländische Behörden Bußgeldbescheide in Deutschland vollstrecken. Bislang ging das nur, wenn es bilaterale Abkommen gab. Allerdings gilt die EU-weite Rechtshilfe erst ab einer Mindesthöhe von 70 Euro. Einzige Ausnahme ist das Nachbarland Österreich, das in Deutschland schon ab 25 Euro in Deutschland vollstrecken darf.
2 Kommentare
Jessy
13. März 2015 15:11 (vor über 9 Jahren)
Der-Marcus
13. März 2015 12:59 (vor über 9 Jahren)
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