Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige neue Regelungen im Straßenverkehr in Kraft, die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer betreffen. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen sowie einige zusätzliche Änderungen.
1. Führerscheinumtausch
Wer 1971 oder später geboren wurde und noch einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzt, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2025 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen. Andernfalls droht ein Verwarngeld von mindestens 10 Euro.
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Ältere Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
2. HU-Plakette
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Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette auf dem Kennzeichen müssen 2025 zur Hauptuntersuchung (HU).
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Erfolgreiche Prüfungen erhalten eine gelbe Plakette, die bis 2027 gültig ist.
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Neu zugelassene Pkw und Wohnmobile (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) erhalten eine braune Plakette. Für diese ist die nächste HU erst im Jahr 2028 erforderlich.
3. Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder, Roller, S-Pedelecs und Leichtmobile benötigen jährlich ein neues Versicherungskennzeichen. Für das Jahr 2025 wird dieses in grüner Farbe ausgegeben.
4. Winter- und Ganzjahresreifen
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Seit Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol verwendet werden. Das Symbol zeigt eine Schneeflocke vor einem Berggipfel.
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„M+S“-Reifen, die seit 2018 nicht mehr produziert werden, sind ab 2025 nicht mehr erlaubt.
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Reifen mit der Kombination aus „M+S“- und „Alpine“-Symbol dürfen weiterhin genutzt werden.
5. Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen
Ab dem 19. Juni 2025 wird für Wohnmobile und Wohnwagen eine verpflichtende Gasprüfung eingeführt. Die Prüfung ist alle zwei Jahre zu erneuern.
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Bußgeld bei Verstößen: Ohne gültige Gasprüfung drohen Geldstrafen.
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Die GTÜ-Partner stehen deutschlandweit zur Verfügung, um diese Prüfung durchzuführen.
6. Treibstoffkosten
Im Rahmen des Klimapakets steigt die CO2-Steuer ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne, zuzüglich Mehrwertsteuer.
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Damit werden die Preise für Benzin und Diesel erneut anziehen.
7. Motorräder
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Ab Januar 2025 dürfen Motorräder nur noch zugelassen werden, wenn sie die Euro-Norm 5+ erfüllen.
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Eine Übergangsfrist für Motorradreifen endet ebenfalls:
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Reifen, die vor dem 31. Dezember 2019 produziert wurden, benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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Neuere Reifen sind zulässig, wenn sie den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen.
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Abweichende Reifen erfordern eine Prüfung und Abnahme durch autorisierte Prüforganisationen, wie z. B. die GTÜ-Partner.
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8. Weitere Ergänzungen 2025
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Umweltzonen und Fahrverbote: In vielen Städten werden 2025 strengere Regelungen für Umweltzonen eingeführt. Dies betrifft insbesondere ältere Dieselfahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro 6 entsprechen.
Diese Änderungen dienen der Verkehrssicherheit, dem Klimaschutz und der Anpassung an europäische Normen. Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen die GTÜ-Partner jederzeit zur Verfügung.
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