Karneval und der liebe Verkehr!

Ob Karneval, Fasenacht oder Fasching – auch hier gelten (Verkehrs-)Regeln!

Karneval und der liebe Verkehr!: Ob Karneval, Fasenacht oder Fasching – auch hier gelten (Verkehrs-)Regeln!
Erstellt am 15. Februar 2012

Während der Karnevalszeit gibt es keine Narrenfreiheit – auch im (Straßen-)Verkehr! Grundregel Nummer 1: Nie alkoholisiert ans Steuer! Der ADAC rät allen, die mit Kostüm und Alkohol feiern, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umzusteigen. Jede Taxi-Fahrt ist billiger und ist für alle sicherer, als die Strafen und Folgen von Alkohol am Steuer!

Nüchtern Autofahren – auch an Restalkohol denken!

Die Strafen für Trunkenheit beim Autofahren sind hoch: Wer auffällig fährt, riskiert schon ab 0,3 Promille den Führerschein. Außerdem droht eine empfindliche Geldstrafe. Mit 0,5 Promille ist jeder für einen Monat den „Lappen“ los, selbst wenn er unauffällig gefahren ist. Hinzu kommen ein Bußgeld von 500 Euro und vier Punkte in Flensburg. Wer bei einer Verkehrskontrolle 1,1 Promille oder mehr im Blut hat, geht die nächsten acht bis zwölf Monate zu Fuß. Und ein bis zwei Monatsgehälter gehen als Strafe an den Staat. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt – nicht nur in der Probezeit – ein absolutes Alkoholverbot. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss 250 Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert. Der Kater am „Tag danach“ ist auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Pro Stunde baut ein Mensch im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Daher sollten „Spätheimkehrer“ lieber mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren.

Kein Kostüm am Steuer!

Wer zwar nüchtern, aber maskiert Auto fährt, kann ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Da ist die Polizei nicht zu Scherzen aufgelegt und fordert zehn Euro Bußgeld. Verkehrssicherheitsexperte Christian Weishuber von der Allianz Versicherung warnt: „Sobald Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit durch Masken und starre unhandliche Kostüme am Steuer eingeschränkt werden, erhöht sich die Unfallgefahr erheblich. Das gilt übrigens auch für Radfahrer!“ Erst recht nichts zu Lachen haben maskierte Autofahrer, die einen Unfall gebaut haben. Ihnen droht neben der Strafanzeige sogar der Verlust des Kaskoschutzes wegen grober Fahrlässigkeit.

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