Hagelschlag – Das ist zu tun wenn´s knallt

Kasko-Versicherung übernehmen den Schaden

Hagelschlag – Das ist zu tun wenn´s knallt: Kasko-Versicherung übernehmen den Schaden
Erstellt am 21. Juli 2014

Allein im Jahr 2013 summierten sich die Kosten der Kfz-Versicherer für Hagelstürme, Hochwasser und Orkane auf 1,5 Milliarden Euro. Teil- oder vollkaskoversicherte Fahrzeuge sind bei Hagel grundsätzlich in vollem Umfang versichert. Der Besitzer ist allerdings verpflichtet, seiner Versicherung den Schaden unverzüglich mitzuteilen – telefonisch, schriftlich oder per Mail. Diese Meldung muss den Tag, die Uhrzeit und den Ort des Schadenereignisses möglichst genau nennen.

„Eingeschlagene Autoscheiben müssen abgedeckt werden, damit das Fahrzeug nicht mehr als unvermeidbar durch nachfolgenden Regen beschädigt wird“, sagt Bernd Grüninger, Schadenexperte bei der DEKRA Automobil GmbH. Dagegen dürfen Notreparaturen oder Teilinstandsetzungen am Fahrzeug nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung in Auftrag gegeben werden. Nach der Schadenmeldung vereinbart der Versicherer mit dem Fahrzeughalter einen Besichtigungstermin. Dabei ermittelt ein Sachverständiger die Schadenhöhe und, wenn nötig, auch den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs. Der Gutachter berücksichtigt die gängigen Reparaturmethoden für die Hagelschadenbeseitigung – wie etwa die lackschadenfreie Reparatur – und legt den Reparaturweg fest. Quelle: DEKRA



Dem Autofahrer steht es dann frei, sein Fahrzeug reparieren oder sich die Schadensumme auszahlen zu lassen. Wer sich für die Reparatur entscheidet, sollte prüfen, ob der Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vorsieht. In diesem Fall ist der Halter verpflichtet, den Schaden in einer Werkstatt instand setzen zu lassen, die von der Versicherung benannt wird. Bei anderen Verträgen kann er eine Werkstatt seines Vertrauens beauftragen.

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