Zum 20. Mai 2018 stehen weitere Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. Die Vorgaben der EU-Richtlinie werden zu diesem Datum in nationales deutsches Recht umgesetzt. Die meisten Änderungen werden Autofahrer im Normalfall gar nicht bemerken.
Neu ist dagegen eine zusätzliche Mangelkategorie, die im Zuge der EU-Harmonisierung eingeführt wird.
Zu den bisherigen Kategorien
"Ohne Mangel“
"Geringer Mangel“
"Erheblicher Mangel“
"Verkehrsunsicher“
kommt die zusätzliche Einstufung "Gefährlicher Mangel“ hinzu.
Dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar. Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass dieser Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen. Bei der Einstufung als „Verkehrsunsicher“ muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden.
Auf den Umfang und die Prüftiefe der Hauptuntersuchung hat die neue Richtlinie im Wesentlichen keine Auswirkungen. Auch der zeitliche Aufwand ändert sich nicht.
Quelle: DEKRA
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