Diesel-Urteil in Berlin

Berliner Richter entscheiden über Diesel-Fahrverbote

Diesel-Urteil in Berlin: Berliner Richter entscheiden über Diesel-Fahrverbote
Erstellt am 9. Oktober 2018

Das Reiseziel Berlin mit einem Diesel-Fahrzeug anzusteuern, könnte eventuell ab nächstem Jahr für den ein oder anderen schwierig werden. Auch für die Diesel fahrende Bewohner der Stadt kommt einiges an Ungemach. Denn das Berliner Verwaltungsgericht hat heute in seiner Entscheidung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe sein Urteil dahingehend gefällt, dass in der Bundeshauptstadt die Möglichkeit streckenbezogener Fahrverbote ab 2019 in den Luftreinhalteplan der Stadt aufgenommen werden muss. Zudem wies das Gericht das Land Berlin an, dass die Ausweitung der Fahrverbots-Zonen zu prüfen sei.

Die Sorgenfalten der Diesel-Fahrer in Berlin werden aber noch größer werden. Wie der rbb gestern berichtete prüft die Berliner Umweltverwaltung nämlich intern schon länger streckenbezogene Fahrverbote auch für Diesel-Autos der Schadstoff-Normen 6 a, b und c . Das geht aus internen Unterlagen hervor, die dem rbb exklusiv vorliegen. Umweltsenatorin Regine Günther bestätigte auf Anfrage des rbb entsprechende Planspiele. Auch bei Euro 6-Fahrzeugen würden die Grenzwerte deutlich überschritten. Wer sich nun ein solches Fahrzeug anschaffe, könne nicht sicher sein, 2020 nicht doch ausgesperrt zu werden, sagte Günther dem rbb. Lediglich Euro-6d-Dieselautos hielten die Grenzwerte zuverlässig ein. Ob es wirklich zu Fahrverboten für Euro 6-Fahrzeuge komme, werde aber noch geprüft.
Käme es wirklich so, müssten betroffene Besitzer von Euro 6-Dieselautos mit erheblichen Wertverlusten für ihre Fahrzeuge rechnen. Nach jetzigem Stand könnten sie nicht einmal Umtauschprämien oder Hardware-Nachrüstungen in Anspruch nehmen. Der Diesel-Kompromiss der Bundesregierung sieht diese Angebote nur für Euro 4 und Euro 5-Dieselfahrer vor.

Konkret prüft die Umweltverwaltung Euro 6 a,b,c-Fahrverbote an zwölf Straßenabschnitten in Berlin. Die Senatsverwaltung hat in einer Modellrechnung kalkuliert, wie stark die NO2-Belastung auf Berlins Straßen durch Software-Updates, Hardware-Umrüstungen für kommunale Fahrzeuge sowie Euro 5-Fahrverbote sinken würde. Die Berechnungen zeigen, dass selbst diese Maßnahmen nicht ausreichen, um in ganz Berlin den NO2-Grenzwert im Jahr 2020 einzuhalten. Das Verwaltungsgericht erwartet aber einen Plan, wie an allen Straßen Berlins zeitnah der EU-Grenzwert eingehalten werden kann.
In einem internen Dokument der Umweltverwaltung mit dem Titel "Zeitplan Modellierungen" vom 18. Juli 2018 heißt es deshalb: "Nachdem ersichtlich wurde, dass ein Fahrverbot nur für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5 nicht ausreichen wird, um den NO2-Grenzwert überall einzuhalten, (...) wurde letztendlich beschlossen, dass alle Diesel-Pkw bis einschließlich Euro-6c, welche hohe reale Fahremissionen aufweisen, dem streckenbezogenen Fahrverbot unterliegen sollten."

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