Der DEUVET informiert

Information zur aktuellen Diskussion um die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Der DEUVET informiert: Information zur aktuellen Diskussion um die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Erstellt am 10. Juni 2021

Eine aktuelle Gesetzesänderung des Straßenverkehrsgesetzes sorgt für Unruhe in der Old- und Youngtimer-Szene. Entgegen der üblichen Praxis, allen betroffenen Verbänden solche Gesetzesentwürfe vorab zur Stellungnahme zu übermitteln, ist das in diesem Fall nicht geschehen.

Der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. reagiert auf die von den politischen Gremien nicht kommunizierte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Neben der sofortigen Verbreitung einer Petition gegen die Gesetzesinitiative über unsere Mitgliedsclubs, Fördermitglieder und soziale Medien hat der DEUVET-Präsident Peter Schneider umgehend bei Oliver Luksic, dem Sprecher Verkehr & digitale Infrastruktur der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag um Aufklärung gebeten.

Die schriftliche Antwort kam prompt, hier der ungekürzte Originaltext:

Aktuell herrscht, wie von Ihnen geschildert, sowohl in der Oldtimer- als auch Motorradszene Aufruhr aufgrund der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Kern des Gesetzes sind die komplett überarbeiteten Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen nationale und europäische Genehmigungsvorschriften für Fahrzeuge. Ausgangspunkt dessen sind die Erfahrungen mit den illegalen Abschaltvorrichtungen beim Diesel-Skandal. Des Weiteren beinhaltet das Gesetz zusätzliche Aufgaben für das Kraftfahrt-Bundesamt im Bereich der Marktüberwachung aufgrund europarechtlicher Anpassungen und es wird eine Konzentration der Datenerfassung auf das Zentrale Fahrzeugregister auf den Weg gebracht. Daneben strebt das Gesetz eine Entbürokratisierung und Klarstellung der zentralen Verordnungsermächtigung zum Straßenverkehrsgesetz an und regelt endlich das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins Klasse AM bundeseinheitlich ab 15 Jahren, was seit langem eine Forderung der FDP ist.

Diese Anpassungen halten wir sinnvoll und verhältnismäßig, weshalb wir dem Gesetzentwurf auch zugestimmt haben.

Fahrverbote für Oldtimer oder Motorräder beinhaltet das Gesetz nicht. Dafür bedarf es einer entsprechenden, mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Verordnung, so wie es heute auch schon der Fall ist. Das überarbeitete Straßenverkehrsgesetz ändert daran in der Sache nichts.

Wir lehnen die ständige Verbotsdebatten im Verkehr klar ab. Tempolimits, Diesel- oder Motorradfahrverbote sind weder progressiv noch nachhaltig. Wir wollen Entscheidungen mit Augenmaß statt pauschale Einschränkungen im Individualverkehr. Unter dieser Prämisse werden wir uns auch zu zukünftigen Änderungen der StVO verhalten.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat zum Thema Motorradfahrverbote bereits im vergangenen Jahr einen Antrag eingebracht, mit dem wir Sicherheit und Fahrspaß voranbringen wollen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/207/1920778.pdf

Zum besseren Verständnis: Entwürfe zu Gesetzesinitiativen werden von den ausführenden Ministerien regelmäßig vorab an die betroffenen Verbände (oft mehr als 100) zur Abgabe einer Stellungnahme geschickt. In einigen Fällen müssen dann sehr zahlreiche Seiten mit dem üblichen Behördendeutsch durchforstet werden, um eine solche Beurteilung vornehmen zu können. In der Regel prüft DEUVET Beirat Recht Dr. Götz Knoop diese Schreiben. In diesem Fall wurde die Gesetzesänderung dem DEUVET und anderen Verbänden nicht übermittelt, der Grund dafür ist nicht bekannt.

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