2014 kommen auf Kraftfahrer so einige Änderungen und Neuerungen zu. So tritt in Deutschland tritt ab dem 1. Mai das neue Punktsystem in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, die Eintragungsgrenze liegt dann bei 60 statt 40 Euro. Die Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg.
Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert. Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer, teilte der ADAC mit.
Warnwestenpflicht auch in Deuschland
Ab Juli 2014 gilt dann auch in Deutschland die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.
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