Behördenwahnsinn: 500 Euro Strafe weil kein PKW in der Garage steht

Das Aufräumen der Garage schützt vor Strafe.

Behördenwahnsinn: 500 Euro Strafe weil kein PKW in der Garage steht: Das Aufräumen der Garage schützt vor Strafe.
Erstellt am 24. Mai 2013

Es gibt Dinge, die muss man nicht verstehen. So musste der Besitzer einer Garage unlängst 500 Euro Strafe zahlen, weil in seiner Garage kein Auto sondern ein Fahrrad und andere Sachen gelagert wurden. Wer an einen 1. April-Scherz denkt irrt. Die Bau- und Garagenverordnungen gibt nämlich ganz genau vor was in eine Garage gehört und war nicht.



Wer beispielsweise Möbel, den Rasenmäher oder andere Dinge drin lagert kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro belangt werden. So gesehen im Fall von Carsten B. über den die ARD kürzlich berichtete. Selbst die zuständige Richterin konnte sich mit dem Carsten B. Identifizieren, um das Bußgeld aber kam er nicht herum.

Den TV-Beitrag der ARD könnt Ihr Euch hier noch einmal ansehen.

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1 Kommentar

  • VWSilberpfeil

    VWSilberpfeil

    Das ist wieder ein Beispiel für "typisch Deutsch" Würde mich mal interessieren wer das wußte. Also ich nicht!

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