Ab 6. Juli 2022 tritt die Verordnung (EU) 2019/2144 in Kraft, nach der neue Fahrzeugtypen mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem (ISA) ausgestattet werden müssen. Wir bringen Licht in das Dunkel des Paragrafendschungels.
Um was geht es bei der Verordnung?
Die Verordnung (EU) 2019/2144 hat das Ziel, die Verkehrstoten- und Verletzten aufgrund von Unfällen mit zu hohen Geschwindigkeiten deutlich zu reduzieren. Laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2018 auf Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung war bei knapp der Hälfte der tödlich Verunglückten (61 von 123 Unfalltoten) „unangepasste Geschwindigkeit“ die Ursache. Deswegen wird das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (ISA) eingeführt. Laut verschiedenen Studien ist eine Verringerung dieser Unfälle um zehn bis 20 Prozent möglich, wenn ein intelligentes Geschwindigkeitsassistenzsystem (ISA) im Fahrzeug verbaut ist.
Was ist das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (ISA)?
Der Intelligent Speed Assistance (ISA) ist im Grund nichts anderes, als ein System, das Assistenzsysteme wie den adaptiven Tempomaten, die Verkehrszeichenerkennung mit dem Navigationssystem kombiniert, also eine Technik, die viele moderne Autos bereits an Bord haben. Dabei handelt es sich oft um Kameras, die mit den GPS-Daten der Navigationskarten „zusammenarbeiten“. Mithilfe dieser Sensor-Fusion soll das Auto Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen, den Fahrer darauf hinweisen und gegebenenfalls das Tempo reduzieren.
Wie funktioniert das ISA?
Der ISA agiert im Grunde, wie ein adaptiver Tempomat es heute schon tut. Erkennt das System ein Tempolimit durch ein Schild oder ein anderes Verkehrszeichen, wird der Fahrer akustisch (etwa durch ein blinkendes Symbol im Kombiinstrument) oder haptisch (der Gegendruck des Gaspedals steigt) darauf hingewiesen. Die EU-Kommission erlaubt aber auch ein Reduzieren der Motorleistung oder sachte Bremseingriffe. Aber auch das sind Funktionen, die jeder Autofahrer kennt, der mit modernen Assistenzsystemen unterwegs ist.
Was passiert, wenn ich während eines Tempolimits beschleunigen muss – zum Beispiel beim Überholen?
Der ISA ist ein Assistent, nicht mehr und nicht weniger. Das bedeutet, dass der Fahrer stets die vollständige Kontrolle über sein Fahrzeug hat und deswegen das System mit einem Druck auf das Gaspedal überstimmen kann. Genauso wie das heute schon der Fall ist. Alles andere wäre auch gefährlich. Außerdem kann der Fahrer den ISA problemlos abschalten.
Allerdings muss das System beim Starten des Vehikels automatisch wieder aktiviert sein.
Was passiert mit den Daten?
Eine Blackbox ist an Bord. Aber alle, die Angst vor dem gläsernen Autofahrer haben, können sich entspannen. Es wird keine Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit hageln. Vielmehr sollen die lediglich Sekunden vor und nach einem Unfall gespeichert werden und das anonymisiert in einem geschlossenen System. Beispielsweise werden die Daten an die Unfallforschung und nicht an Versicherungen weitergegeben.
Ab wann ist das ISA vorgeschrieben?
Die EU-Kommission hat einen ganz klaren Zeitplan zur Einführung der Tempobremse vorgelegt. Ab dem 6. Juli 2022 müssen alle neuen Fahrzeugtypen mit dem ISA ausgestattet sein. Betroffen sind alle Pkws, Lkws, Transporter und Busse. Ab dem siebten Juli 2024 ist das System dann in allen Neuwagen vorgeschrieben.
Wieviel kostet das Ganze?
In den ersten sieben Jahren ist das System kostenlos. Danach bleibt es dem Hersteller überlassen, ob er für das ISA-System eine Gebühr aufruft. Allerdings dürfte dieser Fall nur selten auftreten, weil die Autobauer im Bestreben das autonome Fahren zu ermöglichen, zu diesem Zeitpunkt bereits die nötige Technik am Bord haben und der ISA dann ein Nebenprodukt ist.
Wolfgang Gomoll; press-inform
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