6. VAU-MAX TuningShow // Allgemeine Hinweise für den Besuch!

Das gilt bei der Tuning Show am 19. September in Sachen Corona!

6. VAU-MAX TuningShow // Allgemeine Hinweise für den Besuch!: Das gilt bei der Tuning Show am 19. September in Sachen Corona!
Erstellt am 13. September 2021

Eure Gesundheit und Sicherheit haben oberste Priorität für uns! Wir möchten daher alle Besucher und Teilnehmer darum bitten, sich vor ihrem Besuch die aktuellen Regularien gründlich durchzulesen.

Aktuell (6. September 2021) gilt:

- 3G Regel (Genesen, geimpft, getestet)

- Maskenpflicht in Warteschlangen (generell erst ab 2.500 Besuchern zum selben Zeitpunkt)

- Eine Kontaktverfolgung ist nicht mehr vorgesehen

Die E-Mags Media Gmbh, der Veranstalter der VAU-MAX TuningShow hat sich in enger Zusammenarbeit mit den Behörden auf die Veranstaltung vorbereitet und ein ausführliches Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erarbeitet, damit wir Euch einen sicheren und unbeschwerten Besuch ermöglichen können. Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab 20. August ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.

"3G-Regel"

Damit Ihr die VAU-MAX TuningShow besuchen könnt, ist ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein anerkannter Negativ-Test in jedem Fall erforderlich. Als Eintrittsberechtigung könnt Ihr eines der drei folgenden Dokumente vorzeigen:

Geimpfte

Bitte bringt Euren offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass mit. Als Nachweis muss der originale oder digitale Impfpass vorgelegt werden. Eine Kopie genügt nicht. Internationale Gäste müssen eine personalisierte, datierte und ausgedruckte Impfbestätigung vorlegen können.
In allen Fällen muss der vollständige Impfnachweis älter als 14 Tage sein.

Genesene

Solltet Ihr bereits zuvor an Covid-19 erkrankt gewesen sein, bringt bitte Euer positives PCR-Testergebnis oder einen amtlichen Nachweis mit, das/der mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist. Sollte Euer positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, müsst Ihr eine aktuelles Testergebnis vorlegen.
Alternativ kann der Nachweis auch über ein positives PCR-Testergebnis oder ein amtlicher Nachweis in Kombination mit einer einmaligen Impfung erfolgen. Auch hier muss der originale Impfpass vorgelegt werden. Eine Kopie genügt nicht. Der Impfnachweis muss hierbei älter als 14 Tage sein.

Getestete

Bitte zeigt Euer offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest (sog. Bürgertest)) vor, welches bei Eurer Ankunft maximal 48 Stunden alt sein darf. Ein negatives Testergebnis wird ab einem Alter von 6 Jahren benötigt. Bitte beachtet: Mitgebrachte Selbsttests können nicht akzeptiert werden. Wir können nur Tests einer offiziellen Teststelle anerkennen.

Die Kontrollen erfolgen bereits in den Warteschlangen vor den Eingängen / der Einfahrt statt. Bitte denkt daran, alle Nachweise vollständig mitzubringen und diese griffbereit zu halten. Ohne Vorzeigen dieser Nachweise ist ein Besuch von der VAU-MAX TuningShow nicht möglich.

Um unsere Veranstaltung besuchen zu können, ist ein Abgleich mit Eurem Lichtbildausweis erforderlich. Hierzu zählen Personalausweise oder Reisepässe. Für Kinder unter 16 Jahren ist auch das Vorzeigen einer Gesundheitskarte oder eines Schülerausweises möglich. Die Ausweispflicht gilt für alle Kinder ab 6 Jahren.

Testmöglichkeiten für Gäste

Für jeden Besuchstag müssen Nicht-Geimpfe oder Nicht-Genesene ein negatives Testergebnis vorzeigen, welches bei der Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Auf dem Platz vor dem Besucher-Eingang an Tor 4 befindet sich ein eine mobile Teststation der MBD Medizin und Brandschutz GbR mit hohen Kapazitäten, das ihr gerne nutzen könnt. Für Besucher mit Wohnsitz in Deutschland ist dieser Schnelltest kostenfrei. An alle internationalen Gäste: Solltet Ihr aus dem Ausland anreisen und unser Testangebot vor Ort wahrnehmen, ist dies nur gegen Gebühr möglich.

Im Ennepe-Ruhr-Kreis, zu dem die Stadt Hattingen gehört, gibt es weiterhin ein flächendeckendes Angebot für die Bürger, die sich kostenfrei auf Corona testen lassen möchten. Einen kompakten Überblick über alle Teststellen liefert die Kreisverwaltung hier.

Positiv-Test vor Ort

Solltet Ihr bei einem Schnelltest im lokalen Testzentrum positiv auf das Coronavirus getestet werden, müsst Ihr und Eure Begleitpersonen sofort das Gelände verlassen und Euch in Quarantäne begeben sowie mit Eurem lokalen Gesundheitsamt in Kontakt treten.

Eure Tickets werden in diesem Fall für den von Euch gebuchten Termin kostenfrei von uns storniert und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Bitte wendet Euch hierzu inklusive Nachweis Eures positiven Testergebnis an event@e-mags-media.de.

Hygiene- und Sicherheitsregularien

Bitte nehmt Rücksicht aufeinander und achtet während Eures Aufenthaltes auf die festgelegten Sicherheits- und Hygienevorschriften, die bis auf Weiteres bei der VAU-MAX TuningShow gelten, damit Ihr und andere Gäste einen unbeschwerten Tag genießen könnt.

Bitte haltet Euch zusätzlich und proaktiv an die allgemein festgelegte Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zu anderen Gästen. Das Gelände ist groß und geräumig, was bedeutet, dass es genügend Platz für alle Gäste gibt, um den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Es gibt dabei eine offensichtliche, persönliche Verantwortung, zu deren strikter Einhaltung wir Euch ermutigen. Bodenmarkierungen helfen Euch darüber hinaus bei der Orientierung und Abstandseinhaltung.

Bitte wascht Euch Eure Hände häufig und gründlich. Es stehen Euch zahlreiche Einrichtungen zur Verfügung. Händedesinfektionsmittel werden u.a. an den Eingängen und Verpflegungsstände zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus empfehlen wir Euch jedoch, auch eigene Desinfektions- und Hygieneprodukte mitzubringen.

Solltet Ihr Euch während Eures Besuchs mit Symptomen, die mit Covid-19 kompatibel sind, unwohl fühlen, vermeidet bitte den Kontakt mit anderen Gästen und sucht ärztliche Hilfe auf. Bitte tragt dann Euren medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

Bitte respektiert in allen Fällen die Anweisungen des Personals und befolgt alle schriftlichen und mündlichen Warnungen. Gäste, die sich nicht an diese Regeln halten, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes des Geländes verwiesen werden. Hier machen wir zur Sicherheit aller Gäste im Bedarfsfall von unserem Hausrecht Gebrauch.

Kontaktnachverfolgung

Eine Kontaktverfolgung ist nicht mehr vorgesehen (Update vom 06.09.2021)

Maskenpflicht

Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).

Maskenpflicht erst ab 2.500 Besuchern zum selben Zeitpunkt (Update vom 06.09.2021)!

Gastronomie

Um die Wartezeiten vor unseren gastronomischen Angeboten zu verkürzen und die operativen Abläufe zu optimieren, möchten wir Euch darum bitten, dass sich jeweils nur eine Person pro Familie anstellt, um Essen und Getränke entgegenzunehmen. Weitere Informationen könnt Ihr unseren Hinweisschildern vor Ort entnehmen.

Bitte beachtet: Unsere Maßnahmen können weiter angepasst oder ergänzt werden, sollten die behördlichen Vorgaben dies erfordern und sich ändern. Die aktuelle Corona Schutz Verordnung tritt am 20. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 17. September 2021 außer Kraft. Eine Verlängerung ist wahrscheinlich!

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