Geschwindigkeitsverstöße werden Autofahrer künftig deutlich teurer zu stehen kommen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher. Dies sind die Konsequenzen der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung StVO, welche der Bundesrat am 14. Februar beschlossen hat. Die Umsetzung ist jetzt für den 28. April geplant. Vielen Autofahrern dürften diese Neuerungen aber noch unbekannt sein. Denn in der Öffentlichkeit lag das Hauptaugenmerk bislang auf anderen Aspekten der Novelle, vor allem mit Bezug auf den Radverkehr. So werden Verstöße wie das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe künftig Geldbußen bis zu 100 Euro nach sich ziehen.
Es ist damit zu rechnen, dass Geschwindigkeitsverstöße stärker geahndet werden. Und das kann im Fall des Falles teuer werden. Ab 16 km/h zu viel droht ein Punkt! (Bisher lag diese Grenze bei 21 km/h.) Ab 21 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat! (Bisher: ab 31 km/h bzw. ab 26 km/h im Wiederholungsfall.) (Quelle ACV, Bild: CODUKA GmbH)
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