Sind die neuen Fahrverbote unwirksam?

Rolle rückwärts bei der „Raserjagd“: Rückkehr zur alten Rechtslage

Sind die neuen Fahrverbote unwirksam?: Rolle rückwärts bei der „Raserjagd“: Rückkehr zur alten Rechtslage
Erstellt am 3. Juli 2020

Alles auf Anfang bei der im April eingeführten Regelung von Fahrverboten im Falle der Geschwindigkeitsüberschreitung? Es sieht so aus. Durch die Novelle der StVO sollten den Autofahrern Geschwindigkeitsverstöße teurer und empfindlicher zu stehen kommen. So droht ab 21 km/h zuviel u.a. ein Fahrverbot von einem Monat! Der ADAC hatte bereits moniert, dass nach seiner Rechtsauffassung die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam seien: Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage in der StVO-Novelle führt dazu, dass die Verschärfung der Fahrverbote nicht wirksam ist, die der ADAC kritisiert hatte.

Wichtig ist es jetzt, die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen wieder herzustellen und eine stärkere Differenzierung zu ermöglichen." Es liegt also ein Formfehler vor. Mittlerweile hat auch der Bundesverkehrsminister eingeräumt, dass die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote aller Wahrscheinlichkeit nach nichtig seien. Die ersten Bundesländer, Saarland, Niedersachsen und Bayern, haben die neue Regelung schon ausgesetzt und wenden bis zu einer Überarbeitung die alte Rechtsgrundlage wieder an. Weitere Länder dürften folgen.

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