Schadensersatz im Dieselskandal

Volkswagen muss zahlen, aber nicht alles!

Schadensersatz im Dieselskandal: Volkswagen muss zahlen, aber nicht alles!
Erstellt am 25. Mai 2020

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Volkswagen heute erstmals wegen einer illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verurteilt.
So muss der Konzern den manipulierten PKW des Klägers zurücknehmen und diesem dafür eine Entschädigung in Höhe von 28.257,74 Euro zahlen.

Im aktuellen Fall ging es um einen manipulierten VW Sharan mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW wurde im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem freien Händler gekauft. Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger eine Entschädigung für die Rückgabe seines manipulierten Fahrzeugs zu. Dieses Urteil bestätigte der BGH nun und verurteilte Volkswagen wegen bewusst sittenwidriger Handlung.
"Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des OLG Koblenz bestätigt, obwohl VW dagegen in Revision gegangen ist und den Betrug bis zuletzt bestritten hat. Damit konnten wir von Goldenstein & Partner einen Präzedenzfall für sämtliche deutsche Halter von Dieselfahrzeugen schaffen", erklärt Claus Goldenstein und führt fort.

"Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen haben nun die Gewissheit, dass sie diese an den Konzern zurückgeben und dafür den ursprünglichen Kaufpreis erhalten können. Sie müssen sich dabei lediglich die bisherige Laufleistung ihres Fahrzeugs als sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, erhalten aber Verzugszinsen. Unserem Mandanten stehen demnach mehr als 28.000 Euro für einen PKW zu, den er vor knapp sechs Jahren für nur rund 3000 Euro mehr gekauft und seitdem etwa 50.000 Kilometer genutzt hat.
Über die Musterfeststellungsklage von VW hätte er hingegen nur einen Bruchteil dieser Summe erhalten. Das Urteil wird auch für die manipulierten PKW anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert.

Quelle: Presseportal

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