Haupt- und Abgasuntersuchung bleiben wie bisher – Die jährliche Prüfung älterer Fahrzeuge ist vom Tisch

Auch die Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge kommt nicht

Haupt- und Abgasuntersuchung bleiben wie bisher – Die jährliche Prüfung älterer Fahrzeuge ist vom Tisch : Auch die Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge kommt nicht
Erstellt am 26. März 2014

Der EU Ministerratsbeschluss folgt dem Votum des EU Parlaments. So bleiben die Prüfintervalle der Hauptuntersuchung (HU) für ältere Fahrzeuge bei zwei Jahren. Zudem wurde eine verpflichtende Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge sowie eine Messung der Stickoxidemissionen (NOx) im Rahmen der Abgasuntersuchung abgelehnt.



Beide Entscheidungen verhindern eine Mehrbelastung für die deutschen Autofahrer. Diskutiert worden war eine HU-Fristverkürzung auf ein Jahr für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 160 000 Kilometer aufweisen. Auch auf die generelle Pflicht zur Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge sowie zur Messung von NOx-Emissionen wurde verzichtet. Im Einzelnen bedeutet das: Bei Fahrzeugen ab Euro 6/VI kann die alleinige Onboard Diagnose (OBD)-Prüfung für die Untersuchung der Abgase eingesetzt werden. Bei Fahrzeugen bis einschließlich Euro 5/V gilt als Standardverfahren die Endrohrmessung, jedoch können die Mitgliedstaaten auch hier die OBD-Prüfung zulassen, sofern diese gleichwertig ist. (dpp-AutoReporter)

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