Wird ein falsch geparkter Pkw abgeschleppt, haftet die Gemeinde für Schäden, die das Abschleppunternehmen am Auto verursacht. Darauf wies nach D.A.S. Angaben der Bundesgerichtshof hin. Geschädigte müssen sich an die Gemeinde und nicht an die Abschleppfirma halten: Das Unternehmen handelt hier hoheitlich" in öffentlichem Auftrag.
BGH, Az. VI ZR 383/12. (Quelle: dpp-AutoReporter)
Falschparker abgeschleppt: Gemeinde haftet für Schaden

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