15. bis 21. April - Hier wird kontrolliert

Aufgepasst! Blitzermarathon a.k.a. Speed Week

15. bis 21. April - Hier wird kontrolliert: Aufgepasst! Blitzermarathon a.k.a. Speed Week
Erstellt am 12. April 2024

Der alljährliche Blitzermarathon steht vor der Tür und versetzt viele Autofahrer in Alarmbereitschaft. Denn am Freitag, den 19. April, wird das Tempo auf den Straßen von frühmorgens bis in die späte Nacht mit erhöhtem Aufkommen kontrolliert. In einigen Teilen Deutschlands dauert das verstärkte Blitzen sogar eine ganze Woche an – die sogenannte Speed Week findet vom 15. bis 21. April statt. Doch nicht alle Bundesländer machen bei den Aktionen mit.

Wo wird kontrolliert?

Sowohl die Speed Week als auch der Blitzermarathon findet in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt statt. Die Aktionswoche ohne Höhepunkt am 19. April ist in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein geplant. Nur am Blitzermarathon werden Bayern, Brandenburg und Thüringen teilnehmen. Keine Sorgen müssen sich Autofahrer in Berlin, Niedersachsen, Saarland und Sachsen machen – dort findet in diesem Zeitraum keine der beiden Blitzer-Aktionen statt.

Vom Blitzer erwischt?

Unüberlegtes Verhalten am Steuer, sei es durch Stress, Zeitdruck oder Unachtsamkeit, führt oftmals dazu, dass Fahrer zu schnell unterwegs sind. So wurden trotz Ankündigung der Aktion während des Blitzermarathons 2023 in Baden-Württemberg etwa 13.000 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. „Auswertungen der bei Geblitzt.de eingereichten Fälle zeigen jedoch, dass rund ein Drittel aller Bußgeldverfahren fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt sind", betont Jan Ginhold, Geschäftsführer der Berliner CODUKA GmbH.

Bußgeldvorwürfe prüfen lassen

Doch was genau leistet Geblitzt.de? Ginhold klärt auf: „Über unseren Service kann jeder die Vorwürfe aus dem Bußgeldverfahren anwaltlich prüfen lassen. Dafür muss man nur seinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Ein einfaches Hochladen per Handy reicht aus."

Auch auf das Warum hat der Legal-Tech-Unternehmer eine Antwort: „Ist das Radargerät nicht vorschriftsmäßig geeicht oder um wenige Grad falsch ausgerichtet, gilt die Messung vor Gericht als unzulässig – unabhängig davon, ob der Fahrer tatsächlich gegen das Tempolimit verstoßen hat. Auch qualitativ schlechte Blitzerfotos, die die Identifizierung des Fahrers unmöglich machen, stellen einen häufigen Grund für die Einstellung von Bußgeldverfahren dar."

Weitere Fehlerquellen in Bußgeldverfahren

Anhand von konkreten Beispielen zeigt sich, wie unterschiedlich die Ursachen für fehlerhafte Bußgeldvorwürfe sein können. Im Besonderen gilt das für mobile Messgeräte, die während des Aktionszeitraums verstärkt zum Einsatz kommen:

  • Auf der A9 zwischen Bayern und Thüringen war eine Frau angeblich zu schnell unterwegs. Als vermeintlicher Beweis diente das Blitzerfoto. Doch die Aufnahme zeigte nicht den tatsächlichen Fahrer, sondern die Frau auf der Rücksitzbank. Das Verfahren wurde eingestellt.
  • In Berlin verschickte die Bußgeldstelle mehr als 2000 falsche Bescheide mit Geldforderungen. Grund war eine Datenpanne infolge derer Fotos falsch zugeordnet wurden. So erhielt etwa eine zu flotte Porsche-Fahrerin das Foto eines Mannes am Steuer eines Skoda.
  • In Leipzig stellten unbekannte Täter widerrechtlich ein falsches Tempo-Schild auf und lockten damit zahlreiche Autofahrer in eine Radarfalle. Wie lange das Fake-Verkehrsschild dort stand, konnten die Behörden nicht nachvollziehen.
  • In Lübeck löste ein Messgerät aufgrund eines Software-Fehlers schon früher aus und fotografierte einen Autofahrer, der mit 67 km/h und damit unter dem erlaubten Limit von 70 km/h unterwegs war.
  • In Hagen erwischte ein Blitzer sogar eine Taube. Das Tier war mit 40 km/h deutlich zu schnell.

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