Autotuner haben einen schweren Stand. Keine Lobby setzt sich für die Freizeitgestaltung der automobilen Freunde individualisierter Fahrzeuge ein. Wo sonst öffentliche Fördermittel für Vorhaben nahezu jeglicher Art bereitgestellt werden – die Tuning-Fans bleiben auf sich selbst gestellt. Und die haben sich schon lange an merkwürdige Fragen ihrer Umwelt wie: „Warum macht man sowas?“ oder „Wie kann man nur so viel Geld für Felgen ausgeben?“ bis hin zu „Damit hält der Motor aber nicht so lange!“ gewöhnt.
Wer am Karfreitag zu elft mit getunten Autos auftaucht bekommt Ärger
Aktuell macht ein Schriftstück über ein „Verbot von Treffen der Autotuning-Szene im Gebiet der Stadt Garbsen“ im Internet die Runde. Garbsens Bürgermeister, Dr. Christian Grahl, macht in einer Allgemeinverfügung Nägel mit Köpfen: Wer auf die Idee kommt, sich am 3. April 2015, in irgendeiner Form als „Autotuning-Szene“ im Gebiet der Stadt Garbsen zu treffen, bekommt es mit der vollen Paragraphenkeule des Stadtoberhauptes zu tun. Treffen der Szene sind untersagt, egal ob auf öffentlichen oder privaten Flächen.
Die neue Definition von Auto-Tuning
Die Definitionen liefert die Stadt Garbsen gleich mit: „Zur Autotuning-Szene gehören Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als zehn Fahrzeugen dieser Art.“ Werden jetzt elf Besitzer von Familien-Caddy und -Touran mit nachgerüsteten 18-Zoll-Rädern und aufgeklebter Tönungs-Scheibenfolie auch zur Rechenschaft gezogen, falls sie sich am 3.4.2015 im Garbsener Hoheitsgebiet mit ihren Autos parkend “versammeln“?
100 € Zwangsgeld, plus Abschleppkosten, plus Verwahrung, machen 300 €, plus...
Wer nicht spurt, dem blüht Ungemach. Wer dieser Allgemeinverfügung zuwider handelt, dem wird ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro aufgebrummt. Wer nach 20 Minuten immer noch dasteht, dem wird das Auto abgeschleppt und sichergestellt. Das Ganze kostet etwa weitere 200 Euro plus die Kosten für die Verwahrung. Das Fahrzeug gibt es frühestens am nächsten Werktag, es sei denn dieser ist ein Samstag. Welch glücklicher Zufall, denn der 3.4. ist ein Freitag, gleichzeitig kirchlicher Feiertag, aber auch der „Car-Freitag“ der Autotuning-Szene. Das Fahrzeug gibt´s also frühestens am Dienstag, den 7.4.2015 wieder zurück – wie praktisch für den klammen Klingelbeutel der Stadt.
1.250 Fahrzeuge und 7.000 Personen kamen spotan
Und warum das Ganze? Laut Begründung, die praktischerweise gleich mitgeliefert wird, kam es am letztjährigen Karfreitag, den 18.4.2014, in den Nachmittags- und Abendstunden im Bereich Bauboulevard in Garbsen - so heißt es von Seiten der Stadt - „nach vorausgegangenen Facebook-Verabredungen und Internetaufrufen zu einem Treffen der Autotuning-Szene, an dem Polizeibeobachtungen zufolge etwa 1.250 Fahrzeuge und 7.000 Personen teilgenommen haben.“ Diese Art von Treffen, „unstrukturiert und ohne Veranstalter durchgeführt“, kommen sich laut Begründung mit dem Niedersächsischen Feiertagsrecht ins Gehege. Demnach sind öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, verboten.
Dabei ist, so heißt es weiter, nicht nur die Teilnahme am Tuner-Treffen eine unerlaubte Handlung, auch die Unterlassung ist eine solche (also eine Entfernung vom Treffen). Die Verfügung gilt übrigens am 3. April 2015 von 0:00 bis 24:00 Uhr – wann immer die Uhrzeit von 24:00 Uhr sein soll. Da schlägt Justitia doch glatt Purzelbäume vor Freude, oder?
Unmut macht sich im Internet breit
Ein starkes Stück, wie wir finden. Die sozialen Netzwerke brodeln, in den Kommentaren macht sich auf breiter Front Unmut gegen diese diffamierende Behördenwillkür breit. Was tun? Protest? Ziviler Ungehorsam? Gibt es gar eine rechtliche Möglichkeit? Der “Tuning Szene Anwalt“, eine beliebte Anlaufstelle für rechtliche Fragen im Bereich Verkehrsrecht, ist bereits auf den Fall aufmerksam geworden, und die Facebook-User tauschen eifrig Kommentare aus – wir sind gespannt, was passiert!
Wer sich die ganze Allgemeinverfügung im Original durchlesen möchte, findet das zugehörige PDF auf den Internetseite der Stadt Garbsen HIER!
4 Kommentare
Ralf Henning
30. März 2015 17:20 (vor über 10 Jahren)
Sven Rabe
27. März 2015 17:10 (vor über 10 Jahren)
Bodo Bratwurst
27. März 2015 09:30 (vor über 10 Jahren)
MailManG40
18. März 2015 11:18 (vor über 10 Jahren)
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