Klappe zu

Verkehrsminsterium verbietet Soundgeneratoren und Klappenauspuff

Klappe zu: Verkehrsminsterium verbietet Soundgeneratoren und Klappenauspuff
Erstellt am 31. Mai 2018

Aus Berlin kommt das Dezibel-Desaster für Tuner: Das Bundesverkehrsministerium dreht dem Soundgenerator- und Klappenauspuff-Tuning den Hahn zu. Wie im Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Verkehrsblatt 05/2018, bekanntgegeben wurde, widersprechen nachgerüstete Soundgeneratoren den Anforderungen der §§30 Abs. 1 Nr. 1 und 55 der Straßenverkehrsordnung (StVZO). Die Erstellung von Teilegutachten gemäß §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO oder Gutachten zur Erlangung einer allgemeinen Betriebserlaubnis und deren Anwendung im Rahmen von Änderungsabnahmen und Umrüstungen gemäß §19 und §21 ist abzulehnen, heißt es darin. E-Autos die über eine akustisches Fahrzeug-Warnsystem verfügen sind davon ausgenommen, sofern sie bestimmte Regeln einhalten.

Änderungen an serienmäßig verbauten Klappenauspuffanlagen sind nur dann zulässig, wenn die Autos nach der Umrüstung unter allen realen Betriebszuständen (Einstellungen, Fahrmodi, konstante Geschwindigkeit, Beschleunigen, Bremsen, alle Getriebestufen) nicht lauter sind als im Serienzustand und dem in der Betriebserlaubnis überprüften Zustand.

In der Vergangenheit waren immer wieder gezielte Maßnahmen seitens der Polizei gegen die sogenannten "Autoposer" ergriffen worden. Dabei wurden Verstöße von Autobesitzern geahndet, die mit teilweise umgebauten Auspuffanlagen oder solchen Soundaktuatoren ausgestattete Fahrzeuge lautstark durch Innenstädte fuhren. Einer der prominentesten Autofahrer, der ins Netz der Sonderkomission "Autoposer" gegangen war, ist Ex-Nationaltorwart Tim Wiese. Sein Lamborghini Aventador wurde in Hamburg kurz vor Weihnachten von der Polizei an den Haken genommen und abgeschleppt. Wie die "Welt" damals berichtete, sollen bei dem Supersportwagen statt erlaubter 88 Dezibel im Leerlauf 139 dB gemessen worden sein.

1 Kommentar

  • Alexander Porst

    Alexander Porst

    Liebe Grüße an die Welt... Welches Auto hat bitteschön Leerlaufgeräusche von 139 dB. Die meinen sicher Standgeräusche bei X.000 Umdrehungen wie im Fahrzeugschein eingetragen. Klassische Unwissenheit von technisch uninteressierten und blasphemischen Journalisten.

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