EU bestätigt das VW-Gesetz

Niedersachsen behält sein Stimmrecht bei Volkswagen

EU bestätigt das VW-Gesetz: Niedersachsen behält sein Stimmrecht bei Volkswagen
Erstellt am 22. Oktober 2013

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute das sogenannte VW-Gesetz bestätigt. Entschieden wurde, ob das Land Niedersachsen seine Sonderstellung bei Volkswagen behält. Das Sondergesetz macht eine Übernahme von Europas größtem Autobauer quasi unmöglich. Das Gericht folgte damit wie erwartet der Einschätzung von Generalanwalt Nils Wahl, der Ende Mai für eine Zurückweisung der Klage plädiert hatte. Deutschland entgeht damit zugleich einer Geldstrafe der EU-Kommission, die sich auf 70 Millionen Euro hätte summieren können.



Die EU-Kommission war der Auffassung, dass das VW-Gesetz mit dem Vetorecht für das Land Niedersachsen gegen EU-Recht verstößt. Brüssel verlangte, die Sonderregelung abzuschaffen, die dem Bundesland als Anteilseigner ein Einspruchsrecht bei wichtigen Entscheidungen sichert.

Der EuGH berät bereits zum zweiten Mal über das Gesetz, das dem Land Niedersachsen trotz seiner VW-Anteile von nur 20 Prozent eine Sperrminorität einräumt. In einem ersten Urteil im Jahr 2007 hatten Europas höchste Richter moniert, dass das Gesetz gegen die in der EU gesetzlich vorgeschriebene Kapitalfreiheit verstößt. (ampnet/nic)

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