Das steckt wirklich dahinter

Geplante Oldtimer-Zwangsenteignung durch die EU?

Das steckt wirklich dahinter: Geplante Oldtimer-Zwangsenteignung durch die EU?
Erstellt am 22. Dezember 2023

Laut zahlreicher aktueller Berichte und Social-Media-Posting plant die EU angeblich eine Zwangsverschrottung von Oldtimern und damit eine Enteignung der Besitzer. Wir klären auf, was an den Gerüchten wirklich dran ist.

Vor wenigen Monaten geriet Deutschlands Oldtimer-Gemeinde in Aufruhr. Meldungen machten die Runde, wonach die EU eine Richtlinie plane, nach dem Autofahrer gezwungen werden könnten, ihr Auto zu verschrotten. Was faktisch einer Zwangsenteignung gleichkommt. Schnell waren erste YouTube-Videos gedreht und Artikel verfasst, die das Menetekel der Brüsseler Regulierungswut bezüglich des geliebten historischen Bleches an die Wand warfen.

Anlass genug, um den Inhalt des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates“ vom 13.7.2023 genauer unter die Lupe zu nehmen. Grundsätzlich ist schon mal das Wort „Vorschlag“ wichtig. Also sind die Inhalte keineswegs in Stein gemeißelt, sondern werden noch im Parlament und dem Rat diskutiert. Um was es den Politikern geht, steht bereits im ersten Satz: „Der europäische Grüne Deal ist die Wachstumsstrategie der EU zur Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050, mit der das Ressourcenmanagement optimiert und die Umweltverschmutzung minimiert wird.“ Bei rund sechs Millionen Vehikeln, die jedes Jahr im Gebiet der EU das Ende ihres Lebenszyklus erreichen, ein durchaus nachvollziehbares Anliegen.

Damit ist die Intention des Vorstoßes klar. Von einer Enteignung, die mit einer Zwangsverschrottung einhergeht, ist keine Rede. Schon gar nicht für Oldtimer. Es geht vielmehr um mehr Umweltschutz und eine bessere Nutzung der Ressourcen. Schließlich sind in jedem Auto viele wertvolle Rohstoffe enthalten. Dementsprechend sollen die angedachten Regeln für zunächst für Pkw gelten und dann sukzessive für Busse, Lastwagen und Motorräder. «Das hat nichts mit 'die EU ordnet die Entsorgung von historischen Fahrzeugen an'", stellt der EU-Sprecher gegenüber der deutschen Presseagentur (dpa) klar. Fahrzeuge von historischem Interesse seien von den Vorschlägen ausdrücklich ausgenommen.

Fahrzeuge von historischem Interesse sind nach dem EU-Duktus Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren gebaut sowie zugelassen wurden, in dieser Form nicht länger produziert werden, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind. Allerdings passiert es immer wieder, dass Fahrzeuge, die einen Totalschaden haben, zusammengeflickt und ins Ausland verkauft werden, um die Vorschriften zur umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen zu umgehen. Befolgt man diese, kostet das Geld. Dagegen bringt ein Gebrauchtwagen, der im Grunde nur noch Schrott ist, noch ein paar Taler. Um diesen gleichermaßen gefährlichen wie kriminellen Treiben einen Riegel vorzuschieben, will die EU genau definieren, wann ein Auto Schrott daher nicht mehr verkäuflich ist und fachgerecht entsorgt werden muss. In diese Kategorie gehören zum Beispiel Fahrzeuge, bei denen nur noch die Karosserie übrig ist, solche, die in ihre Einzelteile wurden oder die ausgebrannt sind.

Aus den eingangs zitierten Passagen wird auch deutlich, dass es bei den Vorschlägen vor allem um die Wiedergewinnung wichtiger Rohstoffe geht, was vor allem in Anbetracht des zu erwartenden Wettbewerbs um diese Materialien wichtig ist. Schließlich will Europa soll möglichst unabhängig von Rohstoffimporten aus dem Ausland werden. Um beim Recycling möglichst effizient vorzugehen, soll dieser Teil schon bei der Konstruktion des Autos berücksichtigt werden, indem der Hersteller genaue Anleitungen zur Demontage des Wagens und wie einzelne Teile ersetzt werden können, vorlegt. Gut möglich, dass das auch die Reparaturen und das Beschaffen von Ersatzteilen erleichtert. So würden dann viele Autofahrer sogar von den Verordnungen profitieren.

Folgende Maßnahmen schlägt die Europäische Kommission unter anderem vor

  • „Kreislauffähige Konstruktion“: kreislauforientierte Konstruktion und Herstellung

  • „Rezyklatanteil“: Erhöhung des Rezyklatanteils in Neufahrzeugen

  • „Effizientere Behandlung“: Verbesserung der Behandlung von Altfahrzeugen

  • „Höhere Sammelquote“: Erhöhung der Sammelquote für Altfahrzeuge in der EU und Verbesserung der Qualität ausgeführter Gebrauchtfahrzeuge

  • „Erweiterte Herstellerverantwortung“: Schaffung der richtigen Anreize zur Steigerung der Sammelquoten bei Altfahrzeugen und zur Verbesserung der Abfallbehandlung durch Regime der erweiterten Herstellerverantwortung

  • „Anwendung auf mehr Fahrzeuge“: Ausweitung des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften auf weitere Fahrzeugklassen.

Wolfgang Gomoll; press-inform

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community