Ab 1. Juli 2017 soll die verpflichtende Abgasmessung am Endrohr in Kombination mit der elektronischen OBD-Prüfung bei der Abgasuntersuchung (AU) wieder für alle Kraftfahrzeuge eingeführt werden.
So steht es im Entwurf zur Änderung der AU-Richtlinie aus dem Bundesverkehrsministerium. Das bisher gültige zweistufige Verfahren für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.2006 soll damit wieder aufgehoben und in eine generelle Endrohrmessung mit OBD-Prüfung überführt werden. Der Richtlinienentwurf sieht außerdem die Verschärfung der Abgas-Grenzwerte vor. Ab 2019 soll darüber hinaus die Partikelanzahl von Dieselfahrzeugen am Endrohr gemessen werden. Jährlich werden bundesweit rund 24 Millionen Abgasuntersuchungen durchgeführt. Der Mehraufwand, der durch eine Endrohrmessung entsteht, dürfte sich am Ende bei den Untersuchungskosten niederschlagen.
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