Beim Känguru-Crash muss die Teilkasko nicht zahlen

Beim Känguru-Crash muss die Teilkasko nicht zahlen:
Erstellt am 1. März 2011

Kängurus können nicht nur für australische Autofahrer zu einer Gefahr werden. Wie der ADAC berichtet, sprang jetzt in Bayreuth ein ausgebüchstes Känguru vor ein Auto. Die dabei entstandenen Schäden werden nicht von jeder Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die meisten Versicherungen wickeln Wildschäden nach dem Bundesjagdgesetz ab, in dem aber ein Känguru nicht vorkommt. Deshalb sollte beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung darauf geachtet werden, dass Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sind.



Wurde das Känguru als „Haustier“ gehalten, könnte auch der Tierhalter haftbar gemacht werden: Hat er keine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung, an die sich der Autofahrer wenden könnte, muss er mit seinem Privatvermögen für den Schaden geradestehen. Ist der Halter nicht versichert und nicht vermögend, ist es für den Autofahrer sinnvoll, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um den Schaden überhaupt ersetzt zu bekommen.

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Login via Facebook

Community