Änderung der Straßenverkehrsordnung?

Bundesweit Tempo 30 in Städten...

Änderung der Straßenverkehrsordnung?: Bundesweit Tempo 30 in Städten...
Erstellt am 15. April 2016

Tempo 30 soll nach dem Willen der Verkehrsminister  in Deutschland künftig zur Regel werden. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung haben die Verkehrsminister der Länder bei ihrer Konferenz in Heringsdorf (Usedom) beschlossen. Vorerst aber soll das Tempolimit nur vor Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern gelten! 

Damit soll die Verkehrssicherheit vor allem für Kinder und Ältere sowie der Lärmschutz verbessert werden. Bisher musste bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen nachgewiesen werden, dass es sich um Unfallschwerpunkte handelt.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat geht noch weiter und plädiert dafür, einen Modellversuch durchzuführen, in dem die Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt wird. Laut einer Umfrage des Online-Marktforschungsinstitut Yougov.org stößt bei deutschen Autobesitzern eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften auf Widerstand. Eine deutliche Mehrheit (64 Prozent) lehnt eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ab.

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