Unwetterschäden: was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten?

Sturm- und Hagelschäden könnten um bis zu 60% zunehmen.

Unwetterschäden: was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten?: Sturm- und Hagelschäden könnten um bis zu 60% zunehmen.
Erstellt am 1. September 2014

Auch in diesem Frühjahr und Sommer ist es vielerorts zu Wetterextremen gekommen. Sturm und Hagel sowie heftigste Regenmengen innerhalb kurzer Zeit sorgen immer wieder für große Schäden - gerade auch bei Kraftfahrzeugen. Der Klimawandel wird dafür sorgen, dass sich solche Unwetter in Zukunft noch häufiger ereignen.

Schäden durch Unwetter nehmen zu

In einer bereits vor Längerem vorgestellten Studie der deutschen Versicherungswirtschaft werden künftige Unwetterschäden prognostiziert: Bis zum Ende dieses Jahrhunderts sollen danach Sturmschäden um 50 Prozent ansteigen, Hagelschäden werden sich bereits bis zur Jahrhundertmitte um 60 Prozent erhöhen. Diese Vorhersagen machen deutlich, wie notwendig es ist, sein Kfz gegen Unwetterschäden zu versichern. Wer im Falle eines Falles nicht entsprechend versichert ist, auf den können erhebliche finanzielle Belastungen zukommen.

Basisschutz in der Teilkasko

Ein Schutz gegen Unwetterschäden ist üblicherweise bereits in der Teilkasko-Versicherung enthalten. Danach sind Schäden durch Blitz, Sturm, Hagel und Überschwemmungen prinzipiell abgedeckt. Das gilt auch für Schäden durch umherfliegende Dachziegel, Äste usw. Dabei gibt es aber Grenzen. So greift die Teilkasko-Versicherung bei Sturmschäden üblicherweise erst ab Windstärke 8. Beulen durch Hagelkörner oder umgestürzte Bäume muss der Fahrzeughalter ggf. durch den Nachweis der Wettersituation zum Schadenszeitpunkt belegen.

Auch das eigene Verhalten spielt beim Schadensersatz eine Rolle. Wer zum Beispiel bewusst eine überschwemmte Straße benutzt und dadurch einen Schaden am Fahrzeug in Kauf nimmt, darf in der Teilkasko nicht auf Hilfe rechnen. Ebenso wenig greift die Teilkasko-Versicherung bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbstverursachten Unfall bei Unwetter bedingt sind. Im Prinzip gilt: die Teilkasko tritt nur dann ein, wenn ein Unwetterschaden ohne eigenes Zutun des Fahrers entstanden ist.

Vollkasko bietet umfassenden Schutz

In der Vollkasko-Versicherung werden Unwetterschäden dagegen wesentlich umfassender abgedeckt. So greift die Versicherung hier schon bei Schäden, die bei schwächeren Windstärken auftreten. Auch bei selbstverursachten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug leistet die Vollkasko-Versicherung. Mit einer Vollkasko-Versicherung lassen sich auch oft schwierige Klärungen vermeiden, die bei der Teilkasko nötig sind, um überhaupt eine Leistung der Versicherung zu begründen. Die Beweisführung kann im Zweifel nämlich aufwändig und schwierig sein.

Das ist zu beachten

In jedem Fall müssen Autohalter sowohl bei der Teilkasko- als auch bei der Vollkaskoversicherung immer

den vereinbarten Selbstbehalt tragen. Eine Rückstufung findet im Leistungsfall bei unverschuldeten Schäden üblicherweise nicht statt.



Damit die Versicherung im Falle eines Falles auch tatsächlich zahlt, sollten Fahrer folgende Punkte beachten:



- den Schaden unverzüglich der Versicherung melden;

- Beschädigungen durch Fotos dokumentieren,

- Gutachter und Reparaturen nur in Absprache mit der Versicherung beauftragen.



Es gibt zertifizierte Werkstätten, die bei Unwetterschäden mit den Versicherern zusammenarbeiten. Die Beseitigung von Hagel-Dellen kann zum Beispiel heute ganz einfach durch Herausklopfen oder mit Heißklebern erfolgen.

Versicherungsschutz prüfen

Ein Unwetterschaden bietet auch immer einen Anlass, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und ggf. anzupassen. Zum Beispiel bietet die Allianz-Versicherung im Rahmen ihrer Kfz-Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung unterschiedliche Abstufungen von Kfz-Versicherungsschutz für Unwetterschäden an.

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