Endlich! Neues für Oldtimer-Besitzer

H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen in Kombination möglich

Endlich! Neues für Oldtimer-Besitzer: H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen in Kombination möglich
Erstellt am 17. Februar 2017

Besitzer einer Oldtimer hatten bislang nur zwei Möglichkeiten: Endweder das Fahrzeug mit einem gewöhnlichen Saisonkennzeichen oder dem ganzjährig gültigen H-Kennzeichen zu versehen. In der 953. Sitzung des Bundesrats wurde nun beschloss, dass sich auch H-Kennzeichen mit einer Saisonnutzung kombinieren werden können. Diese Regelung (Drucksache 770/16) wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet. Darin wird erstmals hingewiesen, das Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben.

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§ 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:

a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:

Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.

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Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird. In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

Eine ebenfalls durch den VDA angestrebte Änderung bei den Kurzzeitkennzeichen wurde hingegen nicht entsprochen. Diese können nach wie vor nur mit einer gültigen HU zugeteilt werden.

 

Quelle: Kulturgut-Mobilität


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