Bei Stau und stockendem Verkehr lebenswichtig

So bildet man eine Rettungsgasse! Ist überhaupt nicht schwer!

Bei Stau und stockendem Verkehr lebenswichtig: So bildet man eine Rettungsgasse! Ist überhaupt nicht schwer!
Erstellt am 25. Februar 2016

Stell dir vor, DU bist nach einem schweren Unfall in deinem Wagen eingeklemmt. Du willst Dich befreien, doch Deine Arme und Beine sind gebrochen. Ein Stück Plastikverkleidung hat sich tief in Deinen Oberschenkel gebohrt und macht jede Bewegung zur Qual. Blut tropft aus einer klaffenden Platzwunde an Deiner Stirn und läuft ins Auge. Es riecht nach Benzin. Gaffer halten auf der Gegenfahrbahn und schießen Handyfotos. Und niemand kann Dir helfen, weil keine Rettungsgasse gebildet wurde.

Bei Stau auf der Autobahn ist oft ein Unfall die Ursache. Die Rettungskräfte, die schnell zur Unfallstelle kommen wollen, kommen jedoch oft nicht schnell genug voran, weil die Rettungsgasse fehlt. Langsam und umständlich müssen stehende Fahrzeuge Platz machen. Dabei ist die Rettungsgasse Pflicht.

„Bei der Rettungsgasse geht es nicht nur um Rücksichtnahme und Höflichkeit. Wir alle sind vielmehr verpflichtet, sie freizuhalten, wenn der Verkehr auf Autobahnen oder auf zwei- und mehrstreifigen Außerortsstraßen stockt oder steht“, erläutert Jens König, Leiter der Dekra-Unfallforschung. Diese Regel (§11, Abs. 2, StVO) gilt schon seit über 30 Jahren in Deutschland.

So bildet man eine Rettungsgasse!

Viele Autofahrer sind unsicher, wo genau die Rettungsgasse gebildet werden soll. Auch das ist in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt: Bei zwei Fahrstreifen ist die Gasse in der Mitte freizuhalten, bei drei oder mehr Fahrstreifen zwischen dem ganz linken und dem benachbarten. Die Standspur ist nicht an allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder breit genug und da dort auch Pannenfahrzeuge stehen können, stellt sie keinen Ersatz für die Rettungsgasse dar.

Richtig verhält sich hingegen, wer bei der Annäherung an einen Stau langsam seine Geschwindigkeit verringert, die Warnblinkanlage einschaltet und sein Fahrzeug mit 10-15 Meter Abstand zum Vordermann seitlich der Rettungsgasse zum Stehen bringt. Dabei sollten Autofahrer nicht nur an das Verwarnungsgeld denken, das ihnen droht, wenn sie Rettungsfahrzeuge blockieren, sondern ebenfalls daran, dass es bei einem solchen Einsatz auch einmal um ihre Gesundheit oder ihr Leben gehen könnte.

Bußgeld von 20 Euro, bei Verkehrsbehinderung Anzeige

Einige Autofahrer machen zwar zunächst den Rettungsweg frei, fahren dann aber gleich wieder zurück in die Mitte ihrer Fahrspur, wenn sie der erste Rettungswagen passiert hat. Das ist falsch, denn bei größeren Unfällen können noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen. Verboten ist gleichfalls, den Rettungsfahrzeugen in der Rettungsgasse zu folgen!

Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen müssen mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Verkehrsbehinderung sogar mit einer Anzeige rechnen.

 

Einen solchen Aufkleber bekommt man gegen einen mit 70 ct frankiertem Rückumschlag bei Bei Stau immer Rettungsgasse!

Bilder: ADAC, AmpNet, DPP, Facebook

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