Bei Massenunfall schneller ans Geld

Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden

Bei Massenunfall schneller ans Geld: Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden
Erstellt am 20. Februar 2017

Es passiert selten, dafür sind die Folgen fatal: Ein Massenunfall auf der Autobahn verursacht in der Regel große Schäden. Nebel, plötzliche Glätte oder andere Naturereignisse sind häufig die Ursache. Zumindest was die materielle Seite anbetrifft können Autofahrer jetzt auf Erleichterungen bei der Schadensregulierung hoffen.

Die im Dachverband GDV zusammengeschlossenen deutschen Kfz-Versicherer haben die Unfallserie in Folge eines Hagelschauers auf der A1 bei Bad Oldesloe Mitte Januar dieses Jahres mit 30 beteiligten Fahrzeugen nun zum Anlasse genommen, ein im November 2015 beschlossenes vereinfachtes Verfahren für der derartige Karambolagen erstmals anzuwenden.

100% der Schäden wird übernommen

Alle Unfallbeteiligten – auch Fahrer – können sich dadurch jetzt direkt an den eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden, um die Schäden an Personen und am Auto ersetzt zu bekommen. Auch wer zum Beispiel keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt laut GDV durch das vereinfachte Regulierungsverfahren die Schäden am eigenen Auto ersetzt. Bei einem normalen Unfall sind die Schäden am eigenen Wagen ohne nachweisbaren Verursacher ausschließlich über die Kaskoversicherung abgedeckt.

Ein weiterer Vorteil für die betroffenen Autofahrer: Alle Schäden am Auto werden grundsätzlich zu 100 Prozent von den Kfz-Haftpflichtversicherern übernommen. Bislang galt, dass die betroffenen Autofahrer lediglich bei einem Heckschaden die volle Erstattung bekamen, nicht aber bei einem Front- oder Totalschaden. Bei einem Massenunfall ist die Situation häufig unübersichtlich und chaotisch. Der Verursacher kann praktisch kaum ermittelt werden, weil der Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruiert werden kann. Langwierige und teure Streitereien sind die Folge.

Ob aber ein Massenunfall vorliegt, entscheidet ein Gremium des Verbandes. Dafür müssen drei Bedingungen vorliegen. Erstens darf es keinen identifizierbaren Unfallverursacher geben. Ferner müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt sein. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, etwa wegen der Witterungsverhältnisse, genügen im Ausnahmefall auch 20 Fahrzeuge. Und schließlich muss ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bei dem Unfallgeschehen bestehen. Für den Unfall auf der A1 sah das GDV-Gremium diese drei Kriterien als erfüllt an.

Text: Helmut Weinand Grafik: GDV Foto: ampnet/ACE


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