Verbot von Treffen der Autotuning-Szene wegen Karfreitag!

Die Stadt Garbsen droht Tuning-Fans mit Zwangsgeld

Verbot von Treffen der Autotuning-Szene wegen Karfreitag!: Die Stadt Garbsen droht Tuning-Fans mit Zwangsgeld
Erstellt am 6. März 2015

Autotuner haben einen schweren Stand. Keine Lobby setzt sich für die Freizeitgestaltung der automobilen Freunde individualisierter Fahrzeuge ein. Wo sonst öffentliche Fördermittel für Vorhaben nahezu jeglicher Art bereitgestellt werden – die Tuning-Fans bleiben auf sich selbst gestellt. Und die haben sich schon lange an merkwürdige Fragen ihrer Umwelt wie: „Warum macht man sowas?“ oder „Wie kann man nur so viel Geld für Felgen ausgeben?“ bis hin zu „Damit hält der Motor aber nicht so lange!“ gewöhnt.

Wer am Karfreitag zu elft mit getunten Autos auftaucht bekommt Ärger

Aktuell macht ein Schriftstück über ein „Verbot von Treffen der Autotuning-Szene im Gebiet der Stadt Garbsen“ im Internet die Runde. Garbsens Bürgermeister, Dr. Christian Grahl, macht in einer Allgemeinverfügung Nägel mit Köpfen: Wer auf die Idee kommt, sich am 3. April 2015, in irgendeiner Form als „Autotuning-Szene“ im Gebiet der Stadt Garbsen zu treffen, bekommt es mit der vollen Paragraphenkeule des Stadtoberhauptes zu tun. Treffen der Szene sind untersagt, egal ob auf öffentlichen oder privaten Flächen.

Die neue Definition von Auto-Tuning

Die Definitionen liefert die Stadt Garbsen gleich mit: „Zur Autotuning-Szene gehören Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als zehn Fahrzeugen dieser Art.“ Werden jetzt elf Besitzer von Familien-Caddy und -Touran mit nachgerüsteten 18-Zoll-Rädern und aufgeklebter Tönungs-Scheibenfolie auch zur Rechenschaft gezogen, falls sie sich am 3.4.2015 im Garbsener Hoheitsgebiet mit ihren Autos parkend “versammeln“?

100 € Zwangsgeld, plus Abschleppkosten, plus Verwahrung, machen 300 €, plus...

Wer nicht spurt, dem blüht Ungemach. Wer dieser Allgemeinverfügung zuwider handelt, dem wird ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro aufgebrummt. Wer nach 20 Minuten immer noch dasteht, dem wird das Auto abgeschleppt und sichergestellt. Das Ganze kostet etwa weitere 200 Euro plus die Kosten für die Verwahrung. Das Fahrzeug gibt es frühestens am nächsten Werktag, es sei denn dieser ist ein Samstag. Welch glücklicher Zufall, denn der 3.4. ist ein Freitag, gleichzeitig kirchlicher Feiertag, aber auch der „Car-Freitag“ der Autotuning-Szene. Das Fahrzeug gibt´s also frühestens am Dienstag, den 7.4.2015 wieder zurück – wie praktisch für den klammen Klingelbeutel der Stadt.

1.250 Fahrzeuge und 7.000 Personen kamen spotan

Und warum das Ganze? Laut Begründung, die praktischerweise gleich mitgeliefert wird, kam es am letztjährigen Karfreitag, den 18.4.2014, in den Nachmittags- und Abendstunden im Bereich Bauboulevard in Garbsen - so heißt es von Seiten der Stadt - „nach vorausgegangenen Facebook-Verabredungen und Internetaufrufen zu einem Treffen der Autotuning-Szene, an dem Polizeibeobachtungen zufolge etwa 1.250 Fahrzeuge und 7.000 Personen teilgenommen haben.“ Diese Art von Treffen, „unstrukturiert und ohne Veranstalter durchgeführt“, kommen sich laut Begründung mit dem Niedersächsischen Feiertagsrecht ins Gehege. Demnach sind öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, verboten.

Dabei ist, so heißt es weiter, nicht nur die Teilnahme am Tuner-Treffen eine unerlaubte Handlung, auch die Unterlassung ist eine solche (also eine Entfernung vom Treffen). Die Verfügung gilt übrigens am 3. April 2015 von 0:00 bis 24:00 Uhr – wann immer die Uhrzeit von 24:00 Uhr sein soll. Da schlägt Justitia doch glatt Purzelbäume vor Freude, oder?

Unmut macht sich im Internet breit

Ein starkes Stück, wie wir finden. Die sozialen Netzwerke brodeln, in den Kommentaren macht sich auf breiter Front Unmut gegen diese diffamierende Behördenwillkür breit. Was tun? Protest? Ziviler Ungehorsam? Gibt es gar eine rechtliche Möglichkeit? Der “Tuning Szene Anwalt“, eine beliebte Anlaufstelle für rechtliche Fragen im Bereich Verkehrsrecht, ist bereits auf den Fall aufmerksam geworden, und die Facebook-User tauschen eifrig Kommentare aus – wir sind gespannt, was passiert!

Wer sich die ganze Allgemeinverfügung im Original durchlesen möchte, findet das zugehörige PDF auf den Internetseite der Stadt Garbsen HIER!

4 Kommentare

  • Ralf Henning

    Ralf Henning

    Ralf Henning 28. Februar · Moin moin Tuningszene, Schwarzer Trauerflor an der Antenne am 03.04.2015 Ich bin mir sicher das viele von euch da draußen sich wie bolle auf den Car-Feitag gefreut haben, doch jetzt diese unsägliche und völlig überzogene Allgemeinverfügung der Stadt Garbsen bzw. des Bürgermeisters Dr. Christian Grahl vom 25.02.2015. Schwarzer Trauerflor an der Antenne am 03.04.2015 Na klar kann gegen diese Allgemeinverfügung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, also bis zum 25.03.2015 eine Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden, nur dann ist der bekannte Termin also der K-Freitag (Car-Freitag) natürlich längst vorbei, weil die Gerichte natürlich nicht sofort darüber verhandeln würden! Diese Tatsache allein ist schon mal eine Riesen Sauerei! Aber wir alle (zum größten teil) sind Wahlberechtigt und zahlende Kunden. An alle die in Garbsen wohnen und / oder Verwandte in Garbsen haben, Last es den werten Herrn Dr. Grahl mit eurer Stimme auf dem nächsten Stimmzettel spüren! Des weiteren entscheidet „Ihr“ in welchen Läden ihr euer Geld ausgeben wollt. Alle dort ansässigen Läden sind in irgend einem anderen Gewerbegebiet auch ansässig und führen das gleiche Sortiment. So wird die Gewerbesteuer bzw. Die Umsatzsteuer gemindert aber keine Angst, die Läden werden schon nicht pleite gehen. Es geht darum zu zeigen, das wenn wir nicht erwünscht sind, dann bleiben wir eben weg. Aber unser Geld auch! Wir haben im letzten Jahr mit unserer Action „Kacken fünf €“ versucht klar zu machen, das wenn eine Stadt (Garbsen) die in der Hauptsache eine sogenannte Einkaufsstadt ist, sich durch richtiges Marketing durchaus ein paar Euronen mit einer solchen Veranstaltung wie dem Car-Freitag dazu verdienen könnte. Sei es durch Pommesbuden oder kleineren Fahrgeschäften für die Kleinen. Ja sicher ist der K-Freitag ein Feiertag, aber man könnte sich ja auch auf z.b. den darauf folgenden Samstag eineigen. Schwarzer Trauerflor an der Antenne am 03.04.2015 Des weiteren gibt es kein allgemeines Versammlungsverbot in Deutschland, das sichert uns (noch) das Grundgesetz zu und da es keine Demonstration im sinne des Gesetztes darstellt kann sich jeder Bürger dort aufhalten wo er es für richtig hält. Ob es nun unbedingt in Garbsen sein muß sollte jeder für sich selbst entscheiden. Aber Vorsicht, wenn euer Auto z.b. auf euren Parkplatz steht und euer Nachtbar auch ein schickes Fahrzeug besitzt, da kommen dann schnell mal zehn Fahrzeuge zusammen, und dann seit Ihr dran! Also mal ehrlich wo leben wir denn, armes Deutschland... Ich für meinen Teil werde am Car-Freitag mit allen meine Bro`s auf der Straße zu finden sein, und zwar da wo ich will, also durchaus in Garbsen an der Vahrenwalder und wohl auch auf dem Exposelände (Wal ) . Schwarzer Trauerflor an der Antenne am 03.04.2015 Zum Schluss noch ein paar Gedanken... Ja sicher haben sich einige Leute sehr viel Mühe in der letzten Zeit gemacht, aber macht Ihr immer das was man euch sagt? Macht euch mal gerade! Oder lasst es ganz. Das Treffen an der Vahrenwalder ist eine Institution, und wird mit Sicherheit nicht verboten! Weil nicht machbar. Die Vahrenwalder ist eine Hauptausfallstraße und führt z.b. zur Autobahn. Um letztendlich ein Verbot des Treffens herzuleiten müsste die Vahrenwalder dann jeden Freitag gesperrt werden, und das geht bei leibe nicht! In diesem Sinne, am Car-Freitag werden wir trotz aller Diskriminierung unseren wohlverdienten Spaß haben! Schwarzer Trauerflor an der Antenne am 03.04.2015
  • Sven Rabe

    Sven Rabe

    Ich finde diese ganze Aktion lächerlich. Was ist Denkfabrik unter Gleichgesinnten ein Treffen am Feiertag zu machen. Sich Autos anzugucken und zu quatschen Klar gibt es dann beschwerden wegen Lärm und Müll und so und es gibt auch schwarze Schafe die etwas schneller fahren und den dicken raushängen lassen. Aber ganz ehrlich. Wenn sowas durchkommt. Dann müssten sie das Bollerwagen ziehen an Himmelfahrt auch verbieten. Ist ja nichts anderes. Viele Leute treffen sich an einem Tag für das gleiche Interesse. Ein Treffen unter Freunde. Und da ist es sogar noch schlimmer Weil die Leute alles betrunken sind, meist nicht mehr stehen können und nicht wissen was sie tun! Guckt euch doch an, das da schon 12 oder 13 jährige heimlich saufen und ins krankhaus kommen. Es viele Schlägereien und Sachbeschädigungen gibt. Aber da sagt keiner was! Nur weil es bei uns um Autos geht wird gleich so ein Fass aufgemacht. Ganz ehrlich. Finde ich zum kötzen.
  • Bodo Bratwurst

    Bodo Bratwurst

    scheisse, da muss man ja jetzt sogar angst haben nach mc doof zu fahren, könnten doch da schon 5 "getunte" autos stehen.... komt man voll gefuttert wieder raus, sind noch 6 dazu gekommen wir man gleich verknackt???? also das ist echt mal bodenloser schwachsinn!!!!
  • MailManG40

    MailManG40

    Diffamierende Behördenwillkür? Ist der Autor etwa voreingenommen? Völlig richtige Reaktion der "Behörden". Der Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag und im kirchlichen Sinne sogar ein STILLER Feiertag. Anders als der Carfreitag, der sicher eine schöne Idee als Saisonauftakt für Auto-Fans ist (ich würde das nicht einmal auf die Tuningszene reduzieren), aber eben keinen besonderen Schutz genießt. Die Behörden schützen an diesem Tag die Interessen der Bürger. Diese würden sich nicht beschweren, wenn es keinen Grund zur Klage gäbe. Aber wenn hinterlassener Müll, Lärm und im Extremfall überfahrene Personen die Begleiteigenschaften solcher Treffen sind, sind die Behörden VERPFLICHTET, im Interesse der Bürger zu handeln. Und es klappt ja leider nicht, wie man in der Vergangenheit gesehen hat. Leider fallen die Sanktionen auf VIELE zurück, obwohl sie nur WENIGE erforderlich gemacht haben. Man kann hier ebenfalls eine Parallele zur Kurzeitkennzeichen-Novellierung sehen. Schade ist, dass derartige Sanktionen gleich als Angriff gegen die ganze Tuning-Szene verstanden werden. Eine etwas differenzierte Sicht der Dinge wäre wünschenswert. Noch mehr, dass sich die WENIGEN einfach zusammenreißen würden.

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